Urkunden

Erbvertrag

Regest: Heinrich Diederich von Ketteler, Herr auf Haus Middelburg, bestätigt, dass am Tag der Ausstellung die Eheleute Johan Kasper Haggeney angezeigt haben, dass sie ihr Haggeney-Erbde ihrer Nichte Elisabeth Korff und Johann Niggehaus überlassen wollen. Die Eheleute Haggeney wollen jedoch als Besitzer, die Empfänger als "Knecht und Magdt" auf dem Hof leben. Die jungen Leute sollen den Sterbfall und die Auffahrtsgelder zahlen. Die Summe hat Hermann Suermann aus Göttingen ausgehandelt: zwei Sterbekühe und 125 Rtlr., von denen 50 sofort, weitere 50 zu Ostern des kommenden Jahres 1710, der Rest binnen Jahresfrist zu zahlen sind. Weder alte noch neue Bauern dürfen ohne Kenntnis des Grundherrn Nutzholz schlagen und Schulden aufnehmen. Die beiden jungen Leute sind laut vorliegender Freibriefe frei, geben sich aber wieder dem Hause Middelburg zu eigen. Daher werden künftig zwei ihrer Kinder ebenfalls wieder frei sein. Siegelankündigung. Unterschrift des Ausstellers.

Archivaliensignatur
N 095 Luster-Haggeney, 1
Sonstige Erschließungsangaben
Siegelbeschreibung: Aussteller, Lacksiegel, aufgedrückt

Kontext
Luster-Haggeney
Bestand
N 095 Luster-Haggeney Luster-Haggeney

Laufzeit
1709 Dezember 31

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Geliefert über
Zugangsbeschränkungen
Rechtsstatus: Schenkung;Depositum;Amtliche Abgabe
Letzte Aktualisierung
30.04.2025, 14:45 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde (vormodern)

Entstanden

  • 1709 Dezember 31

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