Bestand
Amtsbücher: Kataster der landgräflichen und kurhessischen Zeit (Bestand)
Enthält: Verzeichnisse der steuerbaren
Gegenstände, v.a. der liegenden Güter; die Gesamtheit der Register
bildete in Hessen-Kassel den "Steuerstock" (später Catastrum" genannt),
der sich in einen ritterschaftlichen und einen landschaftlichen
Steuerstock teilte.
Folgende Exemplar wurde
angefertigt:
1. Originalkataster: bei der Steuerstube/dem
Steuerkollegioum in Kassel aufbewahrt
2. Duplikatkataster: in
den Landgemeinden bei den landgräflich (Renterei-)Beamten/ ab 1821 bei
den Steuerkommissaren/Steuerinspektionen (in den Städten
beimMagistrat)
3. Triplikatkataster: auf Verlangen und Kosten
der Gemeinden angefertigtes Exemplar, bei den Greben und Vorstehenr der
Gemeinden aufbewahrt.
Das für die Eintragung von
Veränderungen maßgebliche Exemplar war das Duplikatkataster bei den
Steuerinspektionen. Das Originalkataster wurde beim Steuerkollegium in
Kassel durch regelmäßige Berichte, später durch Übersendung der Ab- und
Zuschreibeprotokolle konkordant gehalten.
Geschichte des Bestandsbildners:
9.10.1699
Errichtung einer ständigen kontrollierenden
Steuerstube in Kassel
1. Rektifikationsperiode
(1735-1797):
15.4.1736 (vgl. Ältere Sammlung
fürstlich Hessischer Landesordnungen und Ausschreiben IV, S. 365)
Errichtung einer Kommission zur Generalrektifikation des
landschaftlichen Steuerstocks. Sie hatte die Aufgabe, alle steuerbaren
Objekte in "besondere Tabellen" zu bringen. Vorher mussten aber die
herrschaftlichen Beamten und adeligen Gerichtsverweser nach
vorgeschriebenem Formular Aufzeichnungen über alle "in Stadt und Amt
befindlichen mit bürgerlichen oder Bauern-Güthern angesessenen
Untertanen, Vermögen, Einkommen und Abgiften" anfertigen und einreichen
(vgl. die Steuertballen von 1737).
bis 1750
Publizierung der Steuerstöcke von11 Städten und 351 Dörfern
1750-1764
Stillstand der Rektifikation druch
ein Verbot weiterer Katasterpublikationen vom 13.9.1750, dann durch den
7-jährigen Krieg
seit 1760
Steuerkollegium statt Steurstube
ab
1764
Fortsetzung der landschaftlichen Steuerrektifikation undn
Publikation weitere Kataster von 18 Städten und 359 Dörfern, sodass
damals nur noch (außer Katzenelnbogen und Schaumburg) 15 Städte und 156
Dörfer übrig waren (Bericht des Steuerkollegiums vom 24.12.1778, s.Best.
5 Nr. 3405 Bd. IV).
1791
Auflösung der
Generalrektifikationskommission
1807-1833
Katastrierung der ehemals mainzischen Gebietsteile (Fritzlar,
Amöneburg, Naumburg, Neustadt)
2.
Rektifikationsperiode (seit 1830):
Zunächst war nur eine
Ergänzung des Katasters vorgesehen, die dann aber in einen Neuvermessung
des gesamten Kurfürstentum mündete (bis 1847: 140 Gemarkungen; 1866: 9/10
des Gesamtgebietes).
Findmittel: Maschinenschr.
Findbuch, 2001
Findmittel: Arcinsys-Datenbank
(Retrokonversion des Findbuches nach HADIS, 2003)
Referent: Frau
Dietzsch-Uhde
Zusatzinformationen: Letzte
Aktualisierung: 10.10.2016
- Reference number of holding
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Kat. I
- Extent
-
882,00 MM
- Context
-
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Amtsbücher
- Related materials
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Korrespondierende Archivalien: Bestand 49 a Steuerkollegium
Bestand 49 d Steuerrektifikationskommission
Literatur: Wenz-Haubfleisch, Annegret: ' ... damit die Landes-Bürden hinfüro mit gleichen Schultern getragen werden'. Ziele und Durchführung der Rektifikation des landgräflichen Steuerstocks in der Landgrafschaft Hessen-Kassel im 18. Jahrhundert, in: Hess. Jahrbuch für Landesgeschichte, Band 39, 1989
- Date of creation of holding
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überwiegend 18.-19. Jhdt. [(1475)-1700-1866(-1891]
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
10.06.2025, 8:12 AM CEST
Data provider
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Object type
- Bestand
Time of origin
- überwiegend 18.-19. Jhdt. [(1475)-1700-1866(-1891]