Bestand
Rüstungsdienststellen in Frankreich (Bestand)
Bestandsbeschreibung:
Bereits vor Abschluss des Waffenstillstands mit Frankreich wurde
durch Befehl des Oberkommandos der Wehrmacht/Wehrwirtschafts-
und Rüstungsamt/Rü Ia Nr. 9289/4 vom 20. Juni 1940 mit
sofortiger Wirkung die Rüstungsinspektion (RüIn) Frankreich mit
Sitz in Compiégne eingerichtet. Die bisherigen "Referate
Rüstungswirtschaft" der Oberfeldkommandanturent wurden als
Rüstungskommandos unterstellt. Das Personal der
Rüstungskommandos wurde schließlich Anfang Juli 1940 zur
Aufstellung der Rüstungsinspektionen verwendet.
Ende Juli-Anfang Juli 1940 setzte sich der
Aufbau einer deutschen Wehrwirtschaftsorganisation in Frankreich
fort: Die RüIn wurde erweitert zum Wehrwirtschafts- und
Rüstungsstab (WiRüStb) Frankreich. Dienstsitz war Paris. Der
WiRüStb Frankreich unterstand dem Chef der Militärverwaltung in
Frankreich unmittelbar, erhielt seine Weisungen auf
rüstungswirtschaftlichem Gebiet jedoch vom Oberkommando der
Wehrmacht/Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt (OKW/WiRüAmt) und den
Oberkommandos der drei Wehrmachtteile. Gegenüber dem Chef des
Verwaltungsstabes der Militärverwaltung Frankreich fungierte der
Chef WiRüStab Frankreich als wehrwirtschaftlicher Berater und
als Vertreter der rüstungswirtschaftlichen Belange der
Wehrmacht; außerdem berichtete er ihm über alle von ihm
ergriffenen Maßnahmen.
Dem WiRüStab
Frankreich waren die Rüstungsinspektionen in Paris (für das
Gebiet der Militärverwaltung Paris), St. Germain (für
Nordwestfrankreich), Angers (für Südwestfrankreich) und Dijon
(für Nordostfrankreich) unterstellt. Diese unterstanden in
territorialer Hinsicht dem für ihren Bereich zuständigen Chef
der Militärverwaltung (Bezirkschef) und dienten ihm als
wehrwirtschaftliche Berater. Bereits mit Befehl OKW/WiRüAmt/Rü
Ic Nr. 10944/40 vom 26. Juli 194o erfolgte dann in Angleichung
an die Einführung der Militärverwaltungsbezirke A, B und C auch
die zahlenmäßige Reduzierung und Umbenennung der
Rüstungsinspektion A für Paris und Nordwestfrankreich),
Rüstungsinspektion B (für Südwestfrankreich) und
Rüstungsinspektion C (für Nordostfrankreich). Eine
Organisationsübersicht des WiRüStabes Frankreich nach dem Stand
vom 20. Dezember 1940 ist als Anlage 1 beigefügt.
Aufgabe des WiRüStabes Frankreich war die
einheitliche Lenkung und Beaufsichtigung der ihm unterstellten
Rüstungsinspektionen bei der Durchführung der ihnen vom
OKW/WiRüAmt und den Oberkommandos der Wehrmachtteile
übertragenen Aufgaben. Desweiteren war ihm für seinen Bereich
die Überwachung der im Waffenstillstand vorgesehenen
rüstungswirtschaftlichen Abrüstung Frankreichs (besetztes
Gebiet, aber ohne Elsass-Lothringen und die Departements Nord
und Pas-de-Calais) übertragen. Bei seinen Verhandlungen mit
obersten Landesbehörden hatte der Chef des WiRüStabes Frankreich
vorheriges Einvernehmen mit dem Chef des Verwaltungsstabes der
Militärverwaltung herzustellen.
Die
Rüstungsinspektionen hatten zunächst für die Truppe durch
Einrichtung von Reparaturwerkstätten, Bereitstellung von
Hilfsstoffen und die Deckung des übrigen Wirtschaftsbedarfes zu
sorgen, daneben aber auch die für die deutsche Wirtschaft
wichtigen Vorräte an Rohstoffen, Halbfabrikaten und sonstigen
Gütern zu ermitteln und auf dem Dienstwege sowohl an das
OKW/WiRüAmt als auch an das Oberkommando des
Heeres/Generalquartiermeister (OKH/GenQu) zu melden. Darüber
hinaus war den RüIn aufgetragen, die vom Chef der
Militärverwaltung freigegebenen Industriebetriebe des Landes
wieder in Gang zu bringen und in ihrem Inspektionsbereich die
Abrüstungskontrolle auf rüstungswirtschaftlichem Gebiet
durchzuführen.
Zur Durchführung von
wehrwirtschaftlichen Erkundungsaufgaben, insbesondere aber der
Sicherstellung von Beutenmaterial, waren den
Rüstungsinspektionen die "Wirtschaftstrupps" (Wi-Trupps)
unterstellt. Sie wurden, als die Abfuhr von Beutematerial im
wesentlichen abgeschlossen war, im Februar 1941 aufgelöst.
Außerdem regelten die Rüstungsinspektionen den Einsatz der
"Technischen Wehrwirtschaftseinheiten", deren Aufgabe darin
bestand, für Wehrmacht und Zivilbevölkerung wichtige
Versorgungsbetriebe wieder in Gang zu bringen und die
wehrwirtschaftliche Kraft des besetzten Gebietes zu
erhalten.
Die bei den Armeeoberkommandos
im Bereich Militärverwaltung Frankreich tätigen
Wirtschaftskommandos (WiKdo) wurden im Juli 1940 - soweit sie
nicht aufgelöst wurden - dem Chef WiRüStab unterstellt. Die
Verbindungsoffiziere des Wehrwirtschafts- und Rüstungsamtes (VO
WiRü) verblieben mit ihren Stäben hingegen bei den Armeen. Ihre
Überlieferung ist deshalb auch in einem besonderen Archivbestand
zusammengefasst (RW 46) .
Mit Wirkung vom
20. Juli 1942 erfolgte eine Neuorganisation der wehr- und
rüstungswirtschaftlichen Dienststellen in Frankreich. Der
Wehrwirtschafts- und Rüstungsstab Frankreich wurde geteilt in
den Wehrwirtschaftsstab Frankreich (dem OKW/Chef WiAmt
unterstellt) und den Rüstungsstab Frankreich (dem Reichsminister
für Rüstung und Kriegsproduktion/Chef Rüstungsamt unterstellt).
Während ersterer die wehrwirtschaftlichen Aufgaben wahrzunehmen
hatte, blieben letzterem die rüstungswirtschaftlichen Aufgaben
vorbehalten. Die Position des Chefs des Wehrwirtschaftsstabes
(WWiStab) und des Chefs des Rüstungsstabes Frankreich (RüStab)
waren in Personalunion verbunden.
Als
nachgeordnete wehrwirtschaftliche Dienststellen des WWiStab
Frankreich wurden - entsprechend den Militärverwaltungsbezirken
- für Paris und Nordwestfrankreich die Wehrwirtschaftsinspektion
A, für Südwestfrankreich die Wehrwirtschaftsinspektion B und für
Nordostfrankreich die Wehrwirtschaftsinspektion C eingesetzt.
Als nachgeordnete rüstungswirtschaftliche Dienststelle des
RüStabes Frankreich wurde die Rüstungsinspektion Frankreich mit
Sitz in Paris eingerichtet. Ihr nachgeordnet waren die einzelnen
Rüstungskommandos, die gleichzeitig aber auch der jeweiligen
Wehrwirtschaftsinspektion zur Durchführung wehrwirtschaftlicher
Aufgaben zur Verfügung standen. Zu den Hauptaufgaben zählten
insbesondere: Schutz der Industrie (Werkschutz, Luftschutz,
Abwehr), Mitwirkung bei Maßnahmen gegen Feindeinwirkung und
innere Unruhen (Räumung usw.), Unterstützung der Truppe bei
Beschaffung von handelsüblichem Gerät und sonstigem
Sofortbedarf, Mitwirkung bei der Erkundung der Wehrwirtschaft
des Auslandes sowie Angelegenheiten des
Waffenstillstandsvertrages.
Die dem
Reichsminister für Bewaffnung und Munition unterstellten
Rüstungsdienststellen verblieben als Wehrmachtdienststellen im
Haushalt des Oberkommandos der Wehrmacht. Da zudem die
Bearbeitung aller Personal- und Haushaltsangelegenheiten des
Rüstungsstabes und des Wehrwirtschaftsstabes sowie der
nachgeordneten Wehrwirtschaftsinspektionen durch die gemeinsame
Personal- und Haushaltsgruppe des WWi- und des Rü-Stabes
erfolgte, konnte auch keine Trennung der Überlieferung in einen
wehrwirtschaftlichen und einen rüstungswirtschaftlichen Bereich
vorgenommen werden.
Mit Wirkung vom l.
August 1942 wurde das "Deutsche Beschaffungsamt in Frankreich"
mit Sitz in Paris eingerichtet. Dabei handelte es sich um eine
Dienststelle des Reichsministers für Bewaffnung und Munition,
die dem Chef des RüStabes Frankreich unterstellt war. Da das
Deutsche Beschaffungsamt in Frankreich für die einheitliche
Steuerung und Lenkung der nach dem besetzten und unbesetzten
Gebiet Frankreichs zu erteilenden Aufträge im Bereich der
gewerblichen Wirtschaft verantwortlich war, wurden ihm zur
Durchführung dieser Aufgaben zahlreiche militärische und zivile
Dienststellen unterstellt (z. B. Dienststelle Paris des
Heereswaffenamtes, Generalluftzeugmeister - Verbindungsstelle
Paris, Dienststellen in Frankreich des
Wehrmachtbeschaffungsamtes, Generalbevollmächtigter für das
Kraftfahrwesen, Generalbevollmächtigter für Technische
Nachrichtenmittel, Generalbevollmächtigter für die Chemische
Erzeugung, Zentralstelle für Generatoren, Bevollmächtigter für
die Maschinenproduktion, Beschaffungsamt der SS, Organisation
Todt, Deutsche Reichspost, Reichsbahn, im Be-fehlsbereich des
Militärbefehlshabers Frankreich tätige Beschaffungsstellen,
Zentralauftragsstelle in Paris). In seinem Aufbau wurde das
Beschaffungsamt der Gliederung der deutschen Hauptausschüsse und
Ringe angepaßt.
Im unbesetzten Teil
Frankreichs wurden die Aufgaben der Rüstungskontrolle zunächst
von der Rüstungskontrollinspektion (K.I.Rü) Bourges
wahrgenommen. Ihr waren mit Stand vom Januar 1942 die
Rüstungskontrollkommission I (K.K.Rü I) Clermont-Ferrand, die
K.K.Rü II Lyon, die K.K.Rü III Toulouse sowie die
Mineralölkommission V (K.K.Min. V) Marseille unterstellt.
Im November 1942 wurde schließlich auch
Südfrankreich von der Deutschen Wehrmacht besetzt. Die damit
beginnende Erfassung der Beute und Wirtschaftsgüter wurde der
K.I.Rü in Bourges übertragen; zur Durchführung dieser Aufgaben
wurde ihr das neu geschaffene Wehrmacht-Erfassungskommando 9
(WEK 9) unterstellt.
Mit Wirkung vom 1.
Februar 1943 wurde für die besetzten Westgebiete folgende
Neugliederung der Wehrwirtschaftsdienststellen befohlen: Die
Personalunion in der Führung des WiStabes und des RüStabes
Frankreich wurde aufgehoben. Gleichzeitig wurde der WiStab
Frankreich sowie die WiIn "Paris und Nordwestfrankreich"
aufgelöst. Ihre Aufgaben gingen an den neu gebildeten
"Wehrwirtschaftsstab West" (Wwi Stab West), der dem OKW/WiAmt
unterstellt war, über. Dem Wwi Stab West wiederum wurden die
wehrwirtschaftlichen Dienststellen in Frankreich, Belgien und
den Niederlanden unterstellt. Dazu zählten insbesondere die
Wehrwirtschaftsoffiziere (zugleich Sachbearbeiter IV Wi) bei den
Kommandobehörden und Rüstungsinspektionen in Frankreich sowie
der Bereich der Rüstungskontrollinspektion Bourges. Bei der
Rüstungsinspektion Frankreich wurde "Der Wehrwirtschaftsoffizier
bei der Rüstungsinspektion Frankreich (Wwi O bei RüIn
Frankreich) errichtet. Bei den Rüstungskommandos wurden die
wehrwirtschaftlichen Aufgaben nach den Weisungen des Wwi O bei
der RüIn Frankreich vor den Rüstungskommandos
durchgeführt.
Die
Rüstungskontrollinspektion Bourges (K.I.Rü) schied am 15.
Februar 1943 aus dem Befehlsbereich der Deutschen
Waffenstillstandskommssion (DWStK) aus und trat unter den Befehl
des Wehrwirtschaftsstabes West. Auf diesen gingen gleichzeitig
die Aufgaben der Gruppe Rüstung der DWStK über. Im Sommer 1943
erfolgte die Umbildung der K.I.Rü in Rüstungskontrollkommission
(Rü.K.K.) und die Einrichtung von Rüstungskontrolloffizieren
(Rü.K.O.). Mit der im fast unmittelbaren Anschluss daran (9.
September 1943) folgenden Ausdehnung der Kontrolltätigkeit auf
das bisherige italienische Kontrollgebiet östlich der Rhone
wurden die Bereiche der Rüstungskontrolloffiziere wie folgt
festgelegt:
Rü.K.O. I Lyon: Departements
Saöne-et-Loire, Jura, Loire, Rhöne, Ain (ohne die im
altbesetzten Teil Frankreichs liegenden Teile der Departements).
Rü.K.O. II Toulouse: Departements Gironde, Lot-et-Garonne, Lot,
Aveyron, Lozere, Landes, Gers, Tarnet-Garonne, Tarn, Herault,
Basses Pyrenees, Hautes Pyrenees, Haute Garonne, Ariege, Aude,
Pyrenees Orientales (ohne die im altbesetzten Teil Frankreichs
liegenden Teile der Departements). Rü.K.O. III Clermont Ferrand:
Departements Indre-et-Loire, Indre, Cher, Allier, Vienne,
Creuse, Puy-de-Döme, Haute Loire, Clarente, Haute Vienne,
Correze, Cantal, Dardogne (ohne die im altbesetzten Teil
Frankreichs liegenden Teile der Departements). Rü.K.O. IV
Avignon: Departements Van-Cluse, Gard, Basses-Alpes,
Alpes-hiaritimes, Bouches-du-Rhöne, Var. Rü.K.O. V Grenoble:
Departements Haute-Savoie, Savoie, Isere, Ardeche, Dröme,
Hautes-Aipes.
Zum l. Mai 1943 wurde der
"Rüstungsstab Frankreich" mit den beiden ihm bisher
unterstellten Dienststellen "Rüstungsinspektion Frankreich" und
"Deutsches Beschaffungsamt in Frankreich" zu einer Dienststelle
mit der Bezeichnung "Rüstungs- und Beschaffungsstab Frankreich",
des Reichsministers für Bewaffnung und Munition (RüBeStab)
vereinigt.
Auf Grund des "Führerbefehls"
vom 27. November 1943 betr. Personaleinsparung und entsprechend
dem Wunsche Hitlers, daß sich die Wehrmacht nur noch mit
wirtschaftlichen Aufgaben rein militärischer Art befassen solle,
wurde mit Befehl "Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht/Stab
General Jost Nr. 7/44 geh. vom 28. März 1944" die Umgliederung
der Wehrwirtschaftsorganisatien des OKW festgelegt. Der
Wehrwirtschaftsstab im OKW erhielt die Bezeichnung
"Feldwirtschaftsamt" (FwiAmt). Für die besetzten Westgebiete
ergaben sich dadurch folgende Änderungen: durch Befehl OKW/
FwiAmt Z 1/I Nr. 1564/44g vom 7. Mai 1944 wurde der
"Wehrwirtschaftsstab West" mit sofortiger Wirkung in "Höherer
Feldwirtschaftsoffizier beim Militärbefehlshaber in Frankreich"
(Höh. Fwi O Frankreich) umgewandelt und als Sachbearbeiter IV Wi
in den Stab des Militärbefehlshabers in Frankreich
eingegliedert. Der Höh. Fwi O Frankreich fungierte gleichzeitig
als "Höherer Feldwirtschaftsoffizier beim Oberbefehlshaber West
(Oberkommando Heeresgruppe D)" (Höh.FwiO OB West) und
Sachbearbeiter IV Wi in dessen Stabe.
Die
bisherigen Wehrwirtschaftsoffiziere bei der Befehlshabern bzw.
Kommandanten im Bereich des Militärbefehlshabers in Frankreich
wurden ebenfalls mit sofortiger Wirkung in
"Feldwirtschaftsoffiziere" (Fwi O) bei den genannten
Kommandobehörden umgewandelt und als Sachbearbeiter IV Wi in
deren Stäbe eingegliedert.
Die
Dienststellen der Wehrwirtschaftsoffiziere bei den
Armeeoberkommandos wurden aufgelöst. An ihre Stelle traten die
Feldwirtschaftsoffiziere (IV Wi) bei den Befehlshabern in
Nordwest- und Südwest-Frankreich sowie beim Kommandanten des
Heeresgebietes Südfrankreich und ihre jeweiligen
Verbindungsstäbe zu den Armeeoberkommandos.
Der Höh. Fwi O Frankreich bzw. Höh. Fwi O OB West war dem
jeweiligen Chef des Generalstabes unterstellt, erhielt seine
fachlichen Weisungen jedoch vom Oberkommando der
Wehrmacht/Feldwirtschaftsamt (OKW/Fwi Amt). Als Höh. Fwi O
Frankreich unterstanden ihm die dem Militärbefehlshaber in
Frankreich unterstellten Feldwirtschaftskommandos, die Rü.K.K.
Bourges und (fachlich) die in seinem Bereich eingesetzten
Feldwirtschaftsoffiziere. Als Höh. Fwi O OB West unterstanden
ihm die im Westen eingesetzten Feldwirtschaftskommandos,
fachlich auch der FWiO beim Militärbefehlshaber in Belgien und
Nordfrankreich und der FWi O beim Wehrmachtbefehlshaber in den
Niederlanden.
Infolge der militärischen
Ereignisse wurde am 13. September 1944 vom OKW/FWiAmt die
sofortige Auflösung der Rüstungskontrollkommission Bourges und
der ihr nachgeordneten Rüstungskontrolloffiziere befohlen. Am
29. September 1944 musste vom OKW/FWiAmt aus den gleichen
Gründen schließlich auch die Auflösung der
Feldwirtschaftsoffiziere bei den Befehlshabern in Nordwest- und
Südwest-Frankreich, beim Kommandanten des Heeresgebietes
Südfrankreich und beim Militärbefehlshaber in Belgien und
Nordfrankreich verfügt werden. Gleichzeitig wurden die
Dienststellen Höh.FwiO Frankreich und Höh.Fwi O OB West unter
der Bezeichnung "Höherer Feldwirtschaftsführer beim
Oberbefehlshaber West" (Höh. Fwi O OB West) zusammengefasst.
Anstelle der aufgelösten Dienststellen wurden als
Verbindungsorgane des Höh. Fwi O OB West zu den Truppenstäben
bei den im Befehlsbereich des Oberbefehlshabers West liegenden
Heeresgruppen und Armeen Feldwirtschaftsoffiziere eingesetzt.
Ebenso standen dem Höh.Fwi O OB West zur Durchführung seiner
Aufgaben die Wehrwirtschaftsoffiziere bei den Stellvertretenden
Generalkommandos (Wehrkreiskommandos) VI, XII und V zur
Verfügung.
Inhaltliche
Charakterisierung: In RW 24 sind wegen (enger organisatorischer
Verknüpfung und teilweise gemeinsamer Registraturführung) sowohl
die Unterlagen der Wehrwirtschaftsdienststellen des
Oberkommandos der Wehrmacht als auch der Rüstungsdienststellen
des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion
zusammengefasst. Anderweitig zugeordnet (zu RW 46) wurden
lediglich die bei den in Frankreich eingesetzten
Kommandobehörden tätigen Verbindungsoffiziere des
Wehrwirtschafts- und Rüstungsamtes / Wirtschaftsführer /
Feldwirtschaftsoffiziere.
Die
Kriegstagebücher, Lageberichte und Darstellungen zur Geschichte
der Wehrwirtschafts- und Rüstungsdienststellen in Frankreich
wurden während des Krieges sukzessive ausgesondert und im
"Archiv der Wehrwirtschaftsdienststellen" (zuletzt: in
Muskau/Oberlausitz) gesammelt. Die Sachakten hingegen verblieben
in den Registraturen der jeweiligen Dienststellen und wurden
gegen Ende des Zweiten Weltkrieges vernichtet
Das "Archiv der Wehrwirtschaftsdienststellen" wurde 1945
nach Vacha/Thüringen ausgelagert und dort von den amerikanischen
Truppen beschlagnahmt. Im Jahre 1960 wurden die Unterlagen aus
den USA an die Bundesrepublik zurückgegeben.
Erschließungszustand:
Findbuch
Zitierweise: BArch RW
24/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch RW 24
- Umfang
-
351 Aufbewahrungseinheiten
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Militär >> Reichswehr und Wehrmacht 1919 bis 1945/1946 >> Zentrale Einrichtungen der Reichswehr und der Wehrmacht >> Wehrwirtschafts- und Rüstungsdienststellen
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: RW 19 OKW/Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt
RW 46 Nachgeordnete Dienststellen des WeWiuRüAmtes
R 3 Reichsministerium für Rüstung- und Kriegsproduktion (im BA, Abt. R)
National Archiv Paris (Bestand AJ 40)
Literatur: Sekundärliteratur
Martens, Stefan (Hrsg): Frankreich und Belgien unter deutscher Besatzung 1940-1944. Stuttgart 2002
Kriegswirtschaft und Rüstung 1939 - 1945, für d. Militärgeschichtl. Forschungsamt hrsg. von Friedrich Forstmeier und Hans-Erich Volkmann , Düsseldorf 1977
- Bestandslaufzeit
-
1940-1944
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
-
Rüstungsdienststellen in Frankreich, 1940-1944
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1940-1944