Kapitel

Caput XXXVI. Welchergestalt die Gewerken die Zubuße eintrichten und wie die Schichtmeister dieselbe einkassiren, auch davon ihre Löhnungen verrichten sollen.

Caput XXXVI. Welchergestalt die Gewerken die Zubuße eintrichten und wie die Schichtmeister dieselbe einkassiren, auch davon ihre Löhnungen verrichten sollen.

Digitalisierung: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Friedrich, II. . - Revidirte Berg-Ordnung für das souveraine Herzogthum Schlesien und für die Grafschaft Glatz : De Dato Berlin, den 5. Juny 1769.

Erschienen
1769

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
03.06.2025, 07:51 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1769

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