Archivale
Streit wegen Ländereien
Enthält: Christ(ian) Werner Offermans an Herrn Wolter, Schöffen des Kerpener Gerichts: Hat vom Schultheißen erfahren, daß der endgültige Urteilsspruch noch nicht ergangen sei. Bittet Wolter, da er auf die Niederkunft seiner Frau wartet, den Notar Heidt in seinem Namen "ad audiendum publicari" eintreten zu lassen. Er glaubt nicht, daß er im Zwischenurteil belastet wird; sollte dies jedoch eintreten, will er Mitte nächster Woche nach Kerpen kommen und dann nach Köln reisen. Das soll Wolter für sich behalten, bis die Relation verlesen worden ist, von der er eine Kopie erbittet. Offermans glaubt an baldige neue Termine, zu denen beide Parteien erscheinen müssen. Der letzte vergebliche Ritt in der Angelegenheit Mey muß ihm noch bezahlt werden; fordert für Pferd und Mann 12 Schillinge, für die 2 Tage 3 Reichstaler. Sollte Mey diese Forderung vor der Publikation nicht erfüllen, soll ihm durch Herrn Heidt aufgrund eines Dekrets die Lommersumer Pacht eingehalten werden; Wolter möge das Dekret an den Schöffen Nickel in Lommersum senden.
- Reference number
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GerKer, 223,2
- Context
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Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.2 Erb- und Besitzstreitigkeiten
- Holding
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Date of creation
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1731 Oktober 12
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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05.11.2025, 4:32 PM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1731 Oktober 12