Sachakte

Verordnung: Alle aus dem Krieg invalid heimkehrenden Soldaten sollen ihrem körperlichen Zustand entsprechend in ihren Geburtsorten oder Amtsbezirken angemessen eingesetzt werden - in diesem Falle handelt es sich um den Forstbereich

Archivaliensignatur
E 3 A, 24/52

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> W Versorgungs- und Versicherungswesen >> W.1 Invalidenversorgung
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1809 Oktober 3

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
10.09.2024, 08:33 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1809 Oktober 3

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