Bestand
Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 (RGBl. S. 69) sah die
Bildung von Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung vor. Diese waren als genossenschaftliche
Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts organisiert
und umfassten - räumlich in Bezirke gegliedert - alle Betriebe eines
Gewerbezweiges, für die sie errrichtet wurden. Die Rechts- und
Fachaufsicht oblag dem Reichsversicherungsamt. Die Aufgaben der
Berufsgenossenschaften beschränkten sich zunächst auf die
Einkommenssicherung der Arbeiter nach Unfällen im Betrieb. Die
Unfallverhütung als Aufgabe der Berufsgenossenschaften sowie die
Einbeziehung der Berufskrankheiten und Wegeunfälle in den
versicherungsrechtlichen Leistungskatalog wurden erst am 14. Juli 1927
gesetzlich geregelt (RGBl. I S. 97). In ihrer Grundstruktur blieb die
Unfallversicherung nahezu unverändert; seit 1949 wurden jedoch eine
Reihe von Verbesserungen der Leistungen vorgenommen.
Spitzenverband und Interessenvertretung der zuletzt 25
gewerblichen Berufsgenossenschaften war bis zum Jahr 2007 der
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e. V. (HVBG). Am
1. Juli 2007 schloss er sich mit dem Bundesverband der Unfallkassen
(BUK) zu einem neuen gemeinsamen Spitzenverband zusammen, der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Mitglieder der DGUV
sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die nach größeren
Fusionen untereinander derzeit (2010) noch 12 gewerblichen
Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gliedern sich in 15
Unfallkassen und 5 Gemeindeunfallversicherungsverbände, vier
Feuerwehr-Unfallkassen sowie die Eisenbahn-Unfallkasse, die
Unfallkasse Post und Telekom und die Unfallkasse des Bundes. Diese
drei Träger sind bundesweit zuständig. Außerdem ist die DGUV regional
in sechs Landesverbände gegliedert. Die Landesverbände übernehmen
gemeinsame regionale Aufgaben ihrer Mitglieder auf den Gebieten der
Prävention und Rehabilitation. Sowohl bei den Berufsgenossenschaften
als auch bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand sind
weitere Fusionen vereinbart, so dass sich ihre Zahl weiter verringern
wird.
Bestandsbeschreibung: Der
Bestand enthält nur Einzelfallakten zu Rentenzahlungen, die aus
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten resultierten.
Inhaltliche Charakterisierung:
Der Bestand B 321 ist bisher in folgende Bereiche klassifiziert:
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG
Bau)
- Berufsgenossenschaft Rohstoffe und
chemische Industrie (BG RCI)
-
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG
ETEM)
- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
(VBG)
- Berufsgenossenschaft Handel und
Warendistribution (BGHW)
- Berufsgenossenschaft
für Transport und Verkehrstechnik (BG-Verkehr)
- Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
- Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BG Holz
Metall)
- Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
-
Eisenbahn-Unfallkasse (EUK)
Die Einzelfallakten
enthalten: Unfallanzeigen, Arztberichte sowie
Rentenabrechnungen.
Erschließungszustand: Ein
referatsinternes Findbuch, das den bisher letzten
Aussonderungsjahrgang 2009 mit einschließt, liegt vor.
Vorarchivische Ordnung: Ein in
Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften im Jahr 1988 entwickeltes Archivierungsmodell
dient dem Ziel, auf der Grundlage einer einheitlichen Regelung eine
Auswahl der Leistungsakten aus den verschiedenen Zweigen der
gewerblichen Wirtschaft zu archivieren. Demnach sind nur solche Akten
abzugeben, für die im erstmaligen Aussonderungsjahr 1989 und alle im
10-Jahres-Rhythmus folgenden Aussonderungsjahre (also 1999, 2009 usw.)
die Mindestaufbewahrungsfrist gemäß § 3 der Richtlinien über
Aufbewahrung berufsgenossenschaftlicher Akten abgelaufen ist.
Übernommen werden alle Unfallakten eines Aussonderungsjahres, die
einen erstmals entschädigten Fall im Sinne der Geschäfts- und
Rechnungsergebnisse darstellen, und zu einer Rentenzahlung geführt
haben. Dabei werden nur solche Fallakten berücksichtigt, bei denen der
Geschädigte am 10., 11. oder 12. des Monats Mai geboren wurde.
Auf die Übernahme von Generalakten wurde verzichtet.
Schriftgut von grundsätzlicher Bedeutung wird auf höherer Ebene der
Aufsichtsbehörden (Bundesversicherungsamt, Bundesministerium für
Arbeit und Sozialordnung) dokumentiert.
Umfang, Erläuterung: 3305 AE;
Bislang als archivwürdig bewertet: 3280 AE (Stand: 11/2015)
Zitierweise: BArch B
321/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch B 321
- Umfang
-
3280 Aufbewahrungseinheiten; 49,1 laufende Meter
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Arbeit, Sozialordnung
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: R 89 Reichsversicherungsamt, B 229 Bundesversicherungsamt, B 149 Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Amtliche Druckschriften: Wenig, z. B. BD 230 HVBG; BD 175 DGUV; BD 163 Unfallkasse des Bundes
- Bestandslaufzeit
-
1914-2009
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
-
Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), 2007-
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Zugangsbeschränkungen
-
Besondere Benutzungsbedingungen: Benutzung des personenbezogenen Einzelfallschriftguts nur nach Rücksprache mit dem Fachreferat.
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1914-2009