Johann Ott von Pfuhl [Stadt Neu-Ulm] bekennt, dass ihm der Ulmer Richter und Ratsherr Eitel Eberhard Besserer eine Selde In Pfuhl, die vormals Leonhard Helmlin bewirtschaftet hat, zu Erbrecht verliehen hat. Zu der Selde gehören Haus, Hofstatt und Garten zwischen den Häusern des Leonhard Senft und des Martin Schmid. Davon sind jedes Jahr noch 3 Schilling und 2 Heller sowie 2 Hühner als Zins an Sebastian Rentz von Ulm und seine Brüder zu entrichten. Er verpflichtet sich, die Selde in gutem Kulturzustand zu halten und sie ohne Zustimmung des Lehenherren weder zu teilen noch zu verpfänden oder zu veräußern. Eitel Eberhard Besserer wird er davon jährlich 2 Pfund Heller, 2 Hühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm liefern und einen Tag pro Jahr Frondienste leisten. Er und seine Erben können ihr Erbrecht an der Selde vertauschen oder verkaufen. Dabei steht aber dem Lehenherren ein Vorkaufsrecht zu. Bei Besitzerwechseln ist diesem eine Weglöse in Höhe von 10 Schilling und ein Handlohn in gleicher Höhe zu bezahlen.

Digitalisierung: Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm

Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International

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Archivaliensignatur
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 3579
Alt-/Vorsignatur
2034 / 4
Sonstige Erschließungsangaben
Sprache: Deutsch

Aussteller: Johann Ott von Pfuhl

Siegler: Die Ulmer Ratsherren Georg Lieber (1) und Klaus Besserer (2) auf Bitte des Beliehenen

Kanzleivermerke: II (17. Jh.); No. 5 (17. Jh.); no. 16 ad 12 (18. Jh.)

Überlieferung: Orig.

Beschreibstoff: Perg.

Siegelbefund: Zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; 1 unbeschädigt, 2 gebrochen und beschädigt

Rückvermerke: Inhaltsangabe (16. Jh.); Hansz Juncks (17. Jh.); Christian Schmid 1702 (18. Jh.)

Datum: Der gebenn ist auff montag nach dem sontag Trinitatis, 1542.

Kontext
A Urkunden
Bestand
A Urk. A Urkunden

Laufzeit
1542 Juni 5.

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Letzte Aktualisierung
31.01.2023, 11:26 MEZ

Entstanden

  • 1542 Juni 5.

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