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Sexualstraftäter - Wegsperren für immer?

Der Fall eines Sexualstraftäters, der jetzt in Freiburg wieder vor Gericht steht, sorgt für Schlagzeilen. Der 60-jährige Mann war erst im Juli 2008 nach achtjähriger Haft entlassen worden. Die Gefängnisleitung hatte vor dem gefährlichen Täter gewarnt und Sicherungsverwahrung empfohlen, dennoch kam er frei. Kurz danach soll er wieder drei Kinder sexuell missbraucht haben. Ein vermeidbares Verbrechen? Die Qual der Opfer hätte nicht sein müssen. Der Täter hatte im Gefängnis jede Therapie verweigert. Doch aus rechtlichen Gründen konnte die nachträgliche Sicherungsverwahrung, also nach verbüßter Strafe, nicht angeordnet werden. Auch der Bundesgerichtshof hatte kürzlich in einem spektakulären Urteil die weitere Inhaftierung eines Vergewaltigers abgelehnt, weil keine "neuen Tatsachen" vorlägen. Was ist wichtiger? Schutz der Opfer oder Rechte des Täters?
Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll fordert jetzt eine Verschärfung der Gesetze, um die nachträgliche Sicherungsverwahrung zu erleichtern.
Zu Gast im Studio: Prof. Dr. Thomas Feltes, Kriminologe, Ruhr-Universität Bochum und langjähriger Leiter der Polizeihochschule Villingen-Schwenningen

Reference number
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/021 R100003/204
Extent
0:04:25; 0'04

Context
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2010 >> Unterlagen
Holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/021 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2010

Indexbegriff subject
Sexualität: Mißbrauch
Strafvollzug: Resozialisierung
Strafvollzug: Sexualstraftäter
Strafvollzug: Sicherungsverwahrung
Indexentry person

Date of creation
21. Januar 2010

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Rights
Last update
21.11.2025, 3:23 PM CET

Data provider

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Object type

  • Audio-Visuelle Medien

Time of origin

  • 21. Januar 2010

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