Akte

Mandatum de non turbando Auseinandersetzung um das Verbot des Fleischverkaufs

Kläger: (2) sämtliche Knochenhauer in Wismar

Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P)

Fallbeschreibung: Kl. bitten, ihnen während des bevorstehenden Pfingstfestes an den Feiertagen den Fleischverkauf morgens bis 07 00 zu gestatten und sie nicht in ihren alten Rechten zu behindern. Das Tribunal weist Bekl. am 06.05.1704 an, die Akten des Ratsgerichts umgehend einzusenden, damit das Tribunal die Appellation der Kl. (Nr. 1678) noch vor Pfingsten erledigen kann.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1704

Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 03.05.1704

Archivaliensignatur
(1) 1679
Alt-/Vorsignatur
Wismar K 82 (W K 3 n. 82)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 11. 1. Kläger K
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1704) 05.05.1704-07.05.1704

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Letzte Aktualisierung
30.10.2024, 02:13 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • (1704) 05.05.1704-07.05.1704

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