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Landeskabinett beschließt Kündigungssperre auf 10 Jahre

Die Landesregierung hat beschlossen, daß bei einer umgewandelten Wohnung die Kündigungssperre auf 10 Jahre ausgedehnt wird. Dies soll in 75 Städten und Gemeinden, wo der Wohnraum besonders knapp ist, der Fall sein. Beispiel: Mieterin Britta Bubeck in Stuttgart. Sie wohnt in einem Mietshaus, das vor kurzem von einer Immobilienfirma aufgekauft wurde. Diese will das Mietshaus nun in einzelne Eigentumswohnungen aufteilen und gewinnbringend verkaufen. Ihr wurden 10000 DM als Ablösung für einen Auszug versprochen. BUBECK: Ihre Familie hat beschlossen im Haus zu bleiben, weil diese 10000 DM bei einem Umzug der Familie nicht viel weiter helfen würden. Außerdem befindet sich die Schule des Sohnes in unmittelbarer Umgebung des Hauses. LANG: Ist als Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzerverbandes gegen die Ausdehnung des Kündigungsschutzes. Dies verhindert, daß privates Kapital in den Wohnungsbau gelenkt wird. GASSMANN: Der Beschluß der Landesregierung ist eine Verbesserung des Ist-Zustandes. Sie verhindert aber nicht, daß Druck auf Mieter ausgeübt wird. LANG: Der Haus- und Grundbesitzerverband prüft auf Bundesebene, in welcher Weise er verfassungsrechtlich gegen den Beschluß der Landesregierung vorgehen kann.

Archivaliensignatur
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 D931041/108
Umfang
0:06:05; 0'06

Kontext
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993 >> Oktober
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993

Indexbegriff Sache
Wohnen: Miete
Wohnen: Wohnungsnot
Indexbegriff Person

Laufzeit
30. Oktober 1993

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
21.11.2025, 15:32 MEZ

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Objekttyp

  • Audio-Visuelle Medien

Entstanden

  • 30. Oktober 1993

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