Verordnung

Von Gottes Gnaden, Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Land-Graf in Thüringen, Marg-Graf zu Meissen ... : [Entbiethen denen in Unserer Saalfeldischen Landes-Portion befindlichen von der Ritterschafft, Amtshaupt- und Amt-Leuten ... Bürgermeistern, Räthen ... Unsern Gruß und Gnade, und fügen zugleich denenselben hiermit zu wissen: Demnach Wir ... in Betracht derer ... vorgefallenen Schlägereyen, und ... frevelhafften Ausschweiffungen ... dergleichen Unwesen ... durch diensame Anordnung, so viel wie möglich, vorzubeugen Uns bewogen ... Als gebiethen und befehlen Wir hiermit ... daß ... 1. Die Gast-Schenck- und Bier-Wirthe ... wann sie vermercken, daß die zu ihnen kommende Gäste ... mit Trunck überladen, keinen deren aufnehmen ... und überhaupt bey Setzung der Gäste, die in der Landes-Ordnung pag. 206. vorgeschriebene Schließung der Schenckstädte genau ... beobachten sollen ... gegeben zu Altenburg, den 1. Martii 1753.]

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Weitere Titel
Reskript über das Betragen in Wirts- und Bierhäusern in Saalfeldischen Landen (Sachsen-Altenburg)
1753-03-01 entbieten Ritterschaft Räten Schlägereien frevelhaften Ausschweifungen gebieten Gast- Schenk- und Bierwirte Gast- Schänk- und Bierwirte vermerken Trunk Schenkstätte Schänkstette
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Germ.sp. 272
VD18
VD18 15315290
Maße
4
Umfang
[4] Bl.
Sprache
Deutsch

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
[Altenburg]
(wann)
[1753]
Beteiligte Personen und Organisationen

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10003185-8
Letzte Aktualisierung
27.11.2025, 08:44 MEZ

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Objekttyp

  • Verordnung

Beteiligte

Entstanden

  • [1753]

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