Urkunde
Graf Georg Friedrich von Waldeck belehnt Adam Eckbracht Spiegel zum Desenberg und dessen Brüder und Vettern mit einem halben Zehnt zu Lütgen Eder mit drei Hufen Land in der Feldmark zu Holtrop bei Borgentreich, mit sieben Hufen Land zu Messenhausen, zwei Hufen Land zu Bühne und einer Hufe Land bei Dalheim, die jetzt der alte Keseberg bewirtschaftet. Siegel des Ausstellers ab
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, U 202u, 431
- Bestand
-
U 202u Gesamtarchiv von Spiegel (Dep.) - Urkunden
- Kontext
-
Gesamtarchiv von Spiegel (Dep.) - Urkunden >> 1. Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
17.05.2024, 17:42 MESZ
Objekttyp
- Urkunde
Beteiligte
- Graf Felix von Spiegel-Desenberg bzw. Rechtsnachfolger
Entstanden
- 1681 April 13
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![Heinrich Spiegel zum Desenberg bekennt, eine von seinem Vater Gerd Spiegel im Jahr 1536 für 30 Talergulden an Liborius Wegener, Bürger zu Warburg, und seine Frau Elsebe verkaufte und bisher aus der halben Hufe Land zu Ossendorf gelieferte Rente von 12 Scheffel Korn wegen Übergangs dieser Hufe auf seinen Vetter Schöneberg nun aus seinem von Thomas Kesteberg bewirtschafteten Erbgut zu Dalheim liefern zu wollen. Urkunde kanzelliert Siegel des Ausstellers anhängend, Siegel des Vetters Cordt Spiegel ab](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
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![Die Vettern Wulf, Konrad (Kanoniker zu Fritzlar), Johan und Jost (Sohn des verstorbenen Konrad) von Steinheim bekennen, von den Brüdern bzw. Vettern Cordt, Johan, Meinolf, Heinrich, Schöneberg, Philipp und Jost Spiegel zum Desenberg mit dem Gut zu Dalheim und allem Zubehör belehnt worden zu sein. Urkunde kanzelliert Siegel von Wulf und Johan von Steinheim (beschädigt) anhängend](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Die Vettern Wulf, Konrad (Kanoniker zu Fritzlar), Johan und Jost (Sohn des verstorbenen Konrad) von Steinheim bekennen, von den Brüdern bzw. Vettern Cordt, Johan, Meinolf, Heinrich, Schöneberg, Philipp und Jost Spiegel zum Desenberg mit dem Gut zu Dalheim und allem Zubehör belehnt worden zu sein. Urkunde kanzelliert Siegel von Wulf und Johan von Steinheim (beschädigt) anhängend
![Graf Philipp der Ältere von Waldeck belehnt Schöneberg Spiegel auf dessen Bitte mit der Hälfte jener Güter, die schon dessen Vorfahr, Raven von Calenberg, zu Lehen hatte, die ihm nun aber von seinen Vettern Heinrich und Ernst Spiegel vorenthalten werden, nämlich ein Hof zu Asdorf, ein Zehnt zu Holzdorf und eine Hufe Land daselbst. Siegel des Ausstellers ab](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Graf Philipp der Ältere von Waldeck belehnt Schöneberg Spiegel auf dessen Bitte mit der Hälfte jener Güter, die schon dessen Vorfahr, Raven von Calenberg, zu Lehen hatte, die ihm nun aber von seinen Vettern Heinrich und Ernst Spiegel vorenthalten werden, nämlich ein Hof zu Asdorf, ein Zehnt zu Holzdorf und eine Hufe Land daselbst. Siegel des Ausstellers ab
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