Archivale
Die Kosten trägt die Staatskasse
Enthält: Ein 23jähriger Arbeiter steigt, laut eigener Aussage schwer betrunken, in die Küche einer Oldesloer Gastwirtschaft ein und vertilgt das dort vorgefundene Essen, aber da bei dem später stattfindenen Gerichtsverfahren vor dem Ahrensburger Schöffengericht nicht schlussendlich geklärt werden kann, ob es sich um schweren Einbruch oder Mundraub handelt und ob die Trunkenheit ein eigener Strafbestand oder strafmildernd ist, stellt das Gericht das Verfahren auf Kosten der Staatskasse ein
- Reference number
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V 100 / 20142
- Context
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Zeitungsdokumentation >> 16. Rechtspflege >> 16.2 Kriminalfälle (Überfälle, Raub, Mord, Diebstahl, Ordnungswidrigkeiten), Prozesse
- Holding
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V 100 Zeitungsdokumentation
- Date of creation
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22. Dezember 1958
- Other object pages
- Zugangsbeschränkungen
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- Last update
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26.08.2025, 8:31 AM CEST
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 22. Dezember 1958