Archivale

Die Kosten trägt die Staatskasse

Enthält: Ein 23jähriger Arbeiter steigt, laut eigener Aussage schwer betrunken, in die Küche einer Oldesloer Gastwirtschaft ein und vertilgt das dort vorgefundene Essen, aber da bei dem später stattfindenen Gerichtsverfahren vor dem Ahrensburger Schöffengericht nicht schlussendlich geklärt werden kann, ob es sich um schweren Einbruch oder Mundraub handelt und ob die Trunkenheit ein eigener Strafbestand oder strafmildernd ist, stellt das Gericht das Verfahren auf Kosten der Staatskasse ein

Media ID: 196146 | Digitalisierung: Kreisarchiv Stormarn

Attribution - NonCommercial - ShareAlike 4.0 International

Reference number
V 100 / 20142

Context
Zeitungsdokumentation >> 16. Rechtspflege >> 16.2 Kriminalfälle (Überfälle, Raub, Mord, Diebstahl, Ordnungswidrigkeiten), Prozesse
Holding
V 100 Zeitungsdokumentation

Date of creation
22. Dezember 1958

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Last update
26.08.2025, 8:31 AM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 22. Dezember 1958

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