Urkunden
Thoman Karer von Unterwaldhausen bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm das Gut, das früher Erhard Kesenheimer innehatte, verliehen hat. Er muß es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, darf es aber nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen. Jährlich entrichtet er an Zins und Hubgeld 3 Scheffel beider Korn und 1 lb 4 ß d, ferner 30 Eier, 2 Herbsthühner und 1 Fasnachthuhn. Korn und Geld müssen an St. Martin bzw. acht Tage davor oder danach gereicht werden, die anderen Abgaben zu den üblichen Zeiten. Wenn die Beliehenen dem Kloster flüchtig oder ungehorsam werden, verlieren sie das Gut. In diesem Fall und nach ihrem Tod müssen Dritteil und Heurichte zurückbleiben. Aufwendungsersatz wird nicht gewährt.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 418
- Alt-/Vorsignatur
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fasc. 028 n. 02
- Maße
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18,8 x 28,7 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Aussteller: Thoman Karer von Unterwaldhausen
Empfänger: Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten
Siegler: Junker Mark Schellenberg, Reichsunterlandvogt in Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
- Kontext
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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
- Indexbegriff Person
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Bentelin von Ravensburg, Jodok; Abt von Weingarten
Karer, Thoman
Kesenheimer, Erhard
Schellenberg, Märk von, Unterlandvogt
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
- Indexbegriff Ort
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Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt
Unterwaldhausen RV
Unterwaldhausen RV; Einwohner
- Laufzeit
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1457 Februar 22 (am zinstag vor sant Mathys tag)
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:52 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1457 Februar 22 (am zinstag vor sant Mathys tag)