Urkunden
Notariatsinstrument des kaiserlichen Notars Georgius Alt von Augspurg über die Urkunde König Karls IV. d.d. 1347 November 12 (KA/A Nr. 14).
- Archivaliensignatur
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden 70/a
- Alt-/Vorsignatur
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KA/A Nr. 14
Zusatzklassifikation: Notariatsinstrument
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Bemerkungen
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Kopiert im N. Schwb. I f. 48{d} und 49{a}.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Nürnberg
Unternummer: a
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1476
Monat: 5
Tag: 24
Äußere Beschreibung: Ausf., dt., Perg. (50,7 x 39,2cm) mit Notariatssignet.
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden >> Losungamt, 39 Laden >> Kaiserliche und Königliche Privilegien >> Karl IV. als Römischer König (Lade KA/A)
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden
- Indexbegriff Person
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Alt, Georg (Notar)
Karl IV., Kaiser
- Indexbegriff Ort
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Augsburg, Stadt, Alt, Georg von -
- Laufzeit
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1476 Mai 24
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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23.05.2025, 11:52 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1476 Mai 24
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Kaiser Karl IV. befiehlt in Bestätigung einer früheren, unterm 2. November 1347 erlassenen Urkunde (KA/A Nr. 4), dass die Fürsten, Herren oder andere Leute, welche unter einander kriegten, ohne dass der Krieg das Reich anginge, ihre Sache ohne Beschädigung der Bürger der Reichsstadt Nürnberg ("Nüremberg") oder anderer Unbeteiligter ausfechten sollten, widrigenfalls solche Beschädigungen als Raub gerichtet würden. - Siegler: der Aussteller.
Das Landgericht des Burggrafentums zu Nürnberg vidimiert die Urkunde König Karls IV. d.d. 1347 November 13 (39-Laden: KA/A Nr. 3: König Karl IV. bestätigt und erneuert den geschworene Ratmannen und der Gesamtheit der Bürger Nürnbergs alle früheren kaiserlichen und königlichen Begnadigungen und Freiheiten, insbesondere aber die Zollbefreiungen ("pfundrecht") in den im Privileg Kaiser Ludwigs vom 12. September 1332 (39-Laden: SS/B Nr. 24) bereits namentlich aufgeführten Städten). - Siegler: das Landgericht
Kaiser Karl IV. verfügt in Bestätigung eines früheren, der Stadt Nürnberg unterm 12. November 1347 verliehenem Privilegs (KA/A Nr. 12), dass, wenn zwei oder drei oder mehr Nürnberger Bürger Münzmeister dortselbst würden, nur einer, der von den übrigen hierzu vorgeschlagen würde, frei von Steuer und Losung sitzen soll; dass die diener des Münzmeisters den Schultheißen gehorsam vor ihm in allen Dingen Recht tun und halten, und um Unzucht und Missetat zu Recht stehen sollen, dass ferner ein jeglicher Zöllner der Stadt Nürnberg Steuer und Losung geben und außerdem von dem Zoll alle Brücken der Stadt zimmern, bessern und bauen soll. - Siegler: der Aussteller.