Johann Jacob Moser, Königlich-Dänischer Etats-Rath, von denen Kayserlichen Regierungs-Rechten und Pflichten : Nach denen Reichs-Gesezen und dem Reichs-Herkommen, wie auch aus denen Teutschen Staats-Rechts-Lehrern und eigener Erfahrung; mit beygefügter Nachricht von allen dahin einschlagenden öffentlichen und wichtigen neuesten Staats-Geschäfften, sodann denen besten, oder doch neuesten, und in ihrer Art einigen, Schrifften davon, Zweyter Theil
- Alternative title
-
Von denen Kayserlichen Regierungs-Rechten und Pflichten
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.publ.g. 796-2
- VD18
-
VD18 90640136
VD18 90642163
- Dimensions
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4°
- Extent
-
1 ungezähltes Blatt, Seite [411]-831, 13 ungezählte Seiten
- Language
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Deutsch
- Notes
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Bandangabe der Abteilung ermittelt nach: Theil 21: Allgemeines Register über das Moserische alte und neue Teutsche Staats-Recht .... - Frankfurt ; Leipzig, 1775. - Im Vorwort zu Theil 2 und [Theil 4], dieser ist nach seinem Vorwort Theil 3, werden die Kayserlichen Regierungs-Rechte und Pflichten noch als Theil 4 bezeichnet
- Bibliographic citation
-
Johann Jacob Moser, Königlich-Dänischer Etats-Rath, von denen Kayserlichen Regierungs-Rechten und Pflichten ; 2
Neues Teutsches Staatsrecht / Johann Jacob Moser ; [Theil 3,2]
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Franckfurt am Mayn
- (who)
-
[Verlag nicht ermittelbar]
- (when)
-
1773.
- Creator
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10516331-5
- Last update
-
16.04.2025, 8:44 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Associated
- Moser, Johann Jacob
- [Verlag nicht ermittelbar]
Time of origin
- 1773.
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Johann Jacob Moser, Königlich-Dänischer Etats-Rath, Von denen Teutschen Reichs-Taegen : Nach denen Reichsgesezen und dem Reichsherkommen, wie auch aus denen Teutschen Staats-Rechts-Lehrern und eigener Erfahrung; Mit beygefügter Nachricht von allen dahin einschlagenden öffentlichen und wichtigen neuesten Staatsgeschäfften, so dann denen besten, oder doch neuesten, und in ihrer Art einigen, Schrifften davon, Zweyter Theil

Johann Jacob Moser, Königlich-Dänischer Etats-Rath, Von denen Teutschen Reichs-Taegen : Nach denen Reichsgesezen und dem Reichsherkommen, wie auch aus denen Teutschen Staats-Rechts-Lehrern und eigener Erfahrung; Mit beygefügter Nachricht von allen dahin einschlagenden öffentlichen und wichtigen neuesten Staatsgeschäfften, so dann denen besten, oder doch neuesten, und in ihrer Art einigen, Schrifften davon, Erster Theil
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Johann Jacob Moser, Königlich-Dänischer Etats-Rath, [et]c. Von denen Teutschen Reichs-Ständen, der Reichs-Ritterschafft, auch denen übrigen unmittelbaren Reichs-Glidern : Nach denen Reichs-Gesezen und dem Reichs-Herkommen, wie auch aus denen Teutschen Staats-Rechts-Lehrern, und eigener Erfahrung; Mit beygefügten Nachrichten von allen dahin einschlagenden offentlichen und wichtigen neuesten Staats-Geschäfften, sodann denen besten, oder doch neuesten, und ihrer Art einigen, Schrifften davon

Johann Jacob Moser, Königlich-Dänischer Etats-Rath, von denen Kayserlichen Regierungs-Rechten und Pflichten : Nach denen Reichs-Gesezen und dem Reichs-Herkommen, wie auch aus denen Teutschen Staats-Rechts-Lehrern und eigener Erfahrung; mit beygefügter Nachricht von allen dahin einschlagenden öffentlichen und wichtigen neuesten Staats-Geschäfften, sodann denen besten, oder doch neuesten, und in ihrer Art einigen, Schrifften davon, Erster Theil

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