Bestand
Kreisgericht Salder (Bestand)
Bestandsgeschichte: 31 Neu Kreisgerichte und Stadtgerichte
Die Einrichtung dieser Gerichte erfolgte im Rahmen der Neuordnung des Justizwesens 1814 (vgl. Vorbem. zu Abt. 30 ff.). Die vorläufige Regelung, daß die Kantonmaires durch VO. vom 30.12.1813 (GuVS. 1814 Nr. 6) bis 31.03.1814 als Kreisbeamte amtierten, dürfte zur Bildung von Vorakten geführt haben. Aus je 1-3 westphälischen Kantonen wurden Gerichtskreise für 19 Kreisgerichte gebildet. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit lag auf dem Gebiet der Gerichtsbarkeit, außerdem waren sie unterste Instanz für die Polizei (= innere Verwaltung). In Fällen, in denen das Gericht als Verwaltungsbehörde tätig war, wurde die (gesetzlich freilich nie festgelegte) Bezeichnung "Kreisamt" verwendet. Infolge dieser Doppelstellung unterstanden die Gerichte der Aufsicht des Landesgerichtes und in Verwaltungsangelegenheiten den Oberhauptleuten.
Ihre Gerichtsbarkeit umfaßte alle bürgerlichen Streitigkeiten in 1. Instanz sowie Polizeivergehen, deren Strafmaß 14
Tage Gefängnis oder 10 Taler Geldstrafe nicht überschritt. In allen anderen Strafsachen führten sie die Untersuchung; im übrigen fand das Verfahren vor dem Landgericht statt. Außerdem hatten die Kreisgerichte die Vormundschaftssachen, das Depositenwesenwesen, die Führung der Hypothekenbücher und die freiwillige Gerichtsbarkeit zu erledigen, schließlich mit dem Domänenpächtern für das richtige Aufkommen der Grundsteuern und anderen Abgaben zu sorgen. Die Kreisgerichte waren mit insgesamt 31 Amtleuten und 16 Aktuaren besetzt, deren Zahl allmählich erhöht wurde.
In Braunschweig und Wolfenbüttel wurden Stadtgerichte eingesetzt, denen keine Verwaltungsaufgaben übertragen wurden. Deren Vorsitzende hießen Stadtdirektoren, die Beisitzer Stadträte und Assessoren. Die Aufgaben der Polizei übernahmen in beiden Städten Polizeidirektionen (vgl. Abt. 133).
Am 01.10.1825 gingen im Zuge einer
Bestandsgeschichte: Neuorganisation von Justiz und Verwaltung (GuVS 1823 Nr. 7, 1825 Nr. 8) die
Kreisgerichte in den Distriktgerichten (s. Abt. 38 A) und Kreisämtern (s. Abt. 39) auf, während die Stadtgerichte weiter bestehen blieben (s. Abt. 39 Gr. 2 und 25).
Die Akten der Kreis- und Stadtgerichte sind mit dem Schriftgut der Nachfolgebehörden (Distrikts-, Kreis-, Amtsgerichte, Kreisämter und Kreisdirektionen) ins Archiv gelangt und wurden zum größten Teil aus diesen Beständen herausgelöst.
Dem vorliegenden Findbuch lag ein von mehreren Händen erstelltes Zettelverzeichnis zugrunde.
Die Eingabe in die EDV (AIDA) übernahmen im November 1996 die Archivangestellten Frau Christen und Herr Kustak.
Wolfenbüttel, im November 1996
Christina Schröder
(Archivinspektorin)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
- Bestandssignatur
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NLA WO, 31 Neu 14
- Kontext
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Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel (Archivtektonik) >> Gliederung >> 3 Akten (Alt / W / Neu / Nds / R / Bund) >> 3.3 Neuere Landesakten (Neu) >> 3.3.6 Justiz und allgemeine Verwaltung >> 3.3.6.1 Gerichte und Ämter >> 3.3.6.1.5 Kreis- und Stadtgerichte (ab 1814)
- Bestandslaufzeit
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1749-1838
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
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16.06.2025, 12:45 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1749-1838