Urkunde

Maria von Harcourt, Herzogin von Jülich und Gelder

Regest: Maria von Harcourt, Herzogin von Jülich und Geldern, Gräfin von Zütphen, Frau von Arschot und Brebeke, verleiht der Freiheit und Feste Süchteln zu ihrem Vorteil und zum Nutzen der Kaufmannschaft einen Wochenmarkt auf Montag und 2 Jahrmärkte auf Peter und Paul und St. Severin. Der Montagswochenmarkt darf nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gehalten werden. Dagegen können die beiden Jahrmärkte 3 Tage lang dauern vom Morgen vor bis zum Abend nach den genannten Festen. Der Wochenmarkt und die Jahrmärkte sollen mit den üblichen Freiheiten und Rechten ausgestattet sein, so daß sie ein jeder mit seinen Gütern unbeschadet besuchen kann. Alle Drosten, Amtsleute, Schultheiße, Schöffen und Boten sowie alle Gerichtsleute zu Süchteln sollen über die Beachtung dieser Freiheiten wachen. Nicht aber sollen an den Markttagen die Akzisen, Zölle und sonstige zu Recht bestehenden Gebühren als aufgehoben gelten.

Reference number
K/1
Former reference number
U 2
Formal description
Ausf., Perg., Siegel ab.
Further information
Literaturangabe: 15.02.385

Context
Süchteln >> Altes Reich, Französische Zeit >> 1. Urkunden
Holding
I 5 Süchteln Süchteln

Indexbegriff subject
Jahrmärkte, auf Peter und Paul
Jahrmärkte, auf St. Severin
Markt
Akzise
Zoll
Siegel
Wochenmarkt
Süchteln, Marktrecht
Marktrecht, Süchteln
Indexentry person
Harcourt, Maria von
Indexentry place
Jülich
Geldern
Zütphen
Arschot
Brebeke
Harcourt

Date of creation
1423 Dezember 13

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Last update
05.11.2025, 4:23 PM CET

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Object type

  • Urkunden

Time of origin

  • 1423 Dezember 13

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