Urkunde
Maria von Harcourt, Herzogin von Jülich und Gelder
Regest: Maria von Harcourt, Herzogin von Jülich und Geldern, Gräfin von Zütphen, Frau von Arschot und Brebeke, verleiht der Freiheit und Feste Süchteln zu ihrem Vorteil und zum Nutzen der Kaufmannschaft einen Wochenmarkt auf Montag und 2 Jahrmärkte auf Peter und Paul und St. Severin. Der Montagswochenmarkt darf nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gehalten werden. Dagegen können die beiden Jahrmärkte 3 Tage lang dauern vom Morgen vor bis zum Abend nach den genannten Festen. Der Wochenmarkt und die Jahrmärkte sollen mit den üblichen Freiheiten und Rechten ausgestattet sein, so daß sie ein jeder mit seinen Gütern unbeschadet besuchen kann. Alle Drosten, Amtsleute, Schultheiße, Schöffen und Boten sowie alle Gerichtsleute zu Süchteln sollen über die Beachtung dieser Freiheiten wachen. Nicht aber sollen an den Markttagen die Akzisen, Zölle und sonstige zu Recht bestehenden Gebühren als aufgehoben gelten.
- Reference number
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K/1
- Former reference number
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U 2
- Formal description
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Ausf., Perg., Siegel ab.
- Further information
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Literaturangabe: 15.02.385
- Context
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Süchteln >> Altes Reich, Französische Zeit >> 1. Urkunden
- Holding
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I 5 Süchteln Süchteln
- Indexbegriff subject
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Jahrmärkte, auf Peter und Paul
Jahrmärkte, auf St. Severin
Markt
Akzise
Zoll
Siegel
Wochenmarkt
Süchteln, Marktrecht
Marktrecht, Süchteln
- Indexentry person
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Harcourt, Maria von
- Indexentry place
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Jülich
Geldern
Zütphen
Arschot
Brebeke
Harcourt
- Date of creation
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1423 Dezember 13
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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05.11.2025, 4:23 PM CET
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1423 Dezember 13