Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind der Ulmer Bürger Theodor Albrecht Bürglen und die Ulmer Bürgerin Dorothea Leipheimer sowie der Kaufmann Christian David Stößlen und der Schneidermeister Georg Konrad Mittenmeier, beide Ulmer Bürger, als vom Rat verordnete Pfleger der Tochter Sabine Elisabeth des Bräutigams aus seiner ersten Ehe mit der verstorbenen Juliana Sofia Zegelin und dann der Kammmacher Johann Heinrich Schiefer und der Zeugmacher Georg Heinrich Böhner als verordnete Pfleger der Braut erschienen. Sie haben einen zwischen Theodor Albrecht Bürglen und Dorothea Leipheimer geschlossenen Ehevertrag vorgelegt. Da die Tochter des Bräutigams noch minderjährig ist und daher unter der Vormundschaft des Rats steht, haben sie diesen um seine Zustimmung gebeten. Der Rat erklärt nach Prüfung des Vertrags, dass dieser gemäß den Vorschriften des Ulmer Stadtrechts abgeschlossen wurde und darin eine ausreichende Versorgung der Tochter aus erster Ehe gewährleistet wird. Daher kann der Vertrag unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.

Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm Vor dem versammelten Rat sind der Ulmer Bürger Theodor Albrecht Bürglen und die Ulmer Bürgerin Dorothea Leipheimer sowie der Kaufmann Christian David Stößlen und der Schneidermeister Georg Konrad Mittenmeier, beide Ulmer Bürger, als vom Rat verordnete Pfleger der Tochter Sabine Elisabeth des Bräutigams aus seiner ersten Ehe mit der verstorbenen Juliana Sofia Zegelin und dann der Kammmacher Johann Heinrich Schiefer und der Zeugmacher Georg Heinrich Böhner als verordnete Pfleger der Braut erschienen. Sie haben einen zwischen Theodor Albrecht Bürglen und Dorothea Leipheimer geschlossenen Ehevertrag vorgelegt. Da die Tochter des Bräutigams noch minderjährig ist und daher unter der Vormundschaft des Rats steht, haben sie diesen um seine Zustimmung gebeten. Der Rat erklärt nach Prüfung des Vertrags, dass dieser gemäß den Vorschriften des Ulmer Stadtrechts abgeschlossen wurde und darin eine ausreichende Versorgung der Tochter aus erster Ehe gewährleistet wird. Daher kann der Vertrag unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft. | Digitalisierung: Stadtarchiv Ulm

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Archivaliensignatur
Stadtarchiv Ulm, A Urk. Heiratsverträge, 093
Sonstige Erschließungsangaben
Sprache: Deutsch

Aussteller: Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm

Siegler: Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm mit dem Stadtgerichtssiegel

Kanzleivermerke: XII. Heyr. Notl. buch f. 156 (18./19. Jh.); N. 18 (18./19. Jh.); N. 84 (19. Jh.)

Überlieferung: Orig.

Beschreibstoff: Perg.

Siegelbefund: Ursprünglich an Pergamentstreifen anhängend; verloren

Rückvermerke: Inhaltsangabe und Taxvermerk (18./19. Jh.)

Anmerkungen: Beilagen:
1. Entwurf des Ehevertrags
2. Inventar über den von der Braut in die Ehe gebrachten Besitz vom 25. August 1773
3. Inventar über die Aussteuer der Tochter aus erster Ehe vom 18. Juli 1773
4. Liste der der Tochter aus erster Ehe von der Hinterlassenschaft ihrer verstorbenen Mutter im voraus überlassenen Schmuckstücke

Datum: Der geben ist den 21ten des monats julii, 1773.

Kontext
A Urkunden Heiratsverträge
Bestand
A Urk. Heiratsverträge A Urkunden Heiratsverträge

Laufzeit
1773 Juli 21.

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Letzte Aktualisierung
31.01.2023, 11:26 MEZ

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Entstanden

  • 1773 Juli 21.

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