Archivale

Nicht angeführt (Wahrnehmung der grenzpolizeilichen Aufgaben).

Adressat: alle Pol.-Behörden


Die Wahrnehmung der grenzpolizeilichen Aufgaben unterliegt ausschließlich der Zuständigkeit des Reichsministers des Innern. Die Bearbeitung obliegt im Geschäftsbereich des Reichsführers-SS dem Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, der mit der Durchführung das Geheime Staatspolizeiamt betraut.
Die Grekos und Grenzpol.-Posten sind Außendienststellen der für den Bezirk zuständigen Staatspolizeistellen. Die Geheime Staatspolizei kann zur Erfüllung ihrer grenzpolizeilichen Aufgaben andere Zweige der Vollzugspol. in Anspruch nehmen. Die herangezogenen Beamten handeln nach Weisung und im Auftrag der Geheimen Staatspolizei. Auszugsweise Abschrift aus R. M. Bl. i. V. 1937 Nr. 20 Seite 753.

Archivaliensignatur
0.4, 074/0420a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 21
former reference number: 319, Folio 351
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: Pol S - V 1 Nr. 307/37 - 151
Formalbeschreibung
Art: V/A
Sonstige Erschließungsangaben
Verwandtes Material: Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 17.06.193? (RGBl. I S. 487)

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1937
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Laufzeit
08.05.1937

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Provenienz
RuPoMdJ
Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 08.05.1937

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