Serie

. Wilhelmine Couveli, Ehefrau des Hofglasers Johann Christian Couveli, Braunfels, gegen solms-braunfelsische Regierung, Christian Diehl, Schultheiß zu Aßlar, Jacob Conrad Diehl, Herr zu Kölschhausen als Vormund der schererischen Erben, (Lic. Johann August Buchholtz, Advokat am RKG, Wetzlar)

Quad. 11: Kaufvertrag (1730)
Laufzeit: 1730, 1765-1772, 1789
Bemerkungen: Vgl. Nr. 2856-2857

Quad. 13: Schätzgutachten (1765)

Quad. 28a: Umfangreiche vorinstanzliche Akten , darin: diverse Rechnungen, Inventarlisten das Gut zu Aßlar betr. (ab 1730), Urteil der Juristenfakultät Marburg [1764]

Quad. 30: RKG-Urteil (1772)

Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils, Anspruch auf Rückübertragung des vom Vater der Kl. gekauften, nach dessen Tode an den Prokurator am RKG Duill verkauften, auf Grund eines Retraktrechtes des Schultheißen Diehl zurückgeforderten und gegen Zahlung des Kaufpreises von 1400 Gulden z.T. in eigene Nutzung, z.T. von diesem an den Hüttenverwalter Scherer und den Glockengießer Rincker weiterverkauften Gutes zu Aßlar, bestehend aus 53 Morgen Land und Hofgebäuden im Schätzwert von 3334 Gulden, da ein Verkauf auf Grund der damaligen Minderjährigkeit der Kl. als Erbin ihres Vaters ohne Genehmigung eines Vormundes nichtig war, bzw. wegen der Differenz zwischen Kaufpreis und Schätzwert auf Grund der laesio enormis zu räumen ist, gegen Erstattung des Kaufpreises, Anspruch auf Herausgabe aller gezogenen Früchte bzw. Wertersatz

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Reichskammergericht >> 2 Prozessakten des preußischen Kreises Wetzlar
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1 Reichskammergericht

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17.06.2025, 2:07 PM CEST

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