Gliederung
681 Waffenrecht, Kriegswaffenrecht
Die federführende Zuständigkeit für das Waffenrecht lag bis 1972 beim Bundesministerium für Wirtschaft. Mit Wechsel der Zuständigkeit sind auch Akten aus einer früheren Zeit zum Bundesministerium des Innern gelangt. Die Unterlagen wurden in der Regel in die Überlieferung des Bundesministerium des Innern einsortiert, so dass sich in den Ordnern Vorgänge zweier aktenführender Stellen finden.
- Kontext
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Bundesministerium des Innern >> B 106 Bundesministerium des Innern.- Hauptgruppe 6 Innere Sicherheit/Polizei/Bundespolizei
- Bestand
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BArch B 106 Bundesministerium des Innern
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- Letzte Aktualisierung
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30.01.2024, 14:16 MEZ
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