Gliederung

681 Waffenrecht, Kriegswaffenrecht

Die federführende Zuständigkeit für das Waffenrecht lag bis 1972 beim Bundesministerium für Wirtschaft. Mit Wechsel der Zuständigkeit sind auch Akten aus einer früheren Zeit zum Bundesministerium des Innern gelangt. Die Unterlagen wurden in der Regel in die Überlieferung des Bundesministerium des Innern einsortiert, so dass sich in den Ordnern Vorgänge zweier aktenführender Stellen finden.

Kontext
Bundesministerium des Innern >> B 106 Bundesministerium des Innern.- Hauptgruppe 6 Innere Sicherheit/Polizei/Bundespolizei
Bestand
BArch B 106 Bundesministerium des Innern

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 14:16 MEZ

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