Akten
Das von den Gebrüdern Wilhelm und Balthasar Rummel an ihre Untertanen zu Lonnerstadt verlassene Verbot der Bezahlung des Ungelds an den Rat zu Nürnberg, Aufsagung des Bürgerrechts durch Wilhelm Rummel und die von ihm zu leistende Nachsteuer, seine Verarrestierung wegen Äußerungen über den Verkauf des Lonnerstädter Pfarrlehens und anderer Gerechtigkeiten, Flucht nach der Oberpfalz und Verwendung des Pfalzgrafen Ott Heinrich für ihn um Nachlass der Strafe und glimpfliche Behandlung bei Erhebung des Ungelds
- Archivaliensignatur
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Staatsarchiv Nürnberg, StAN Rst. Nürnberg, Landalmosenamt, Akten I, Nr. 1594
- Formalbeschreibung
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39 Prod.
- Sprache der Unterlagen
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deutsch
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Landalmosenamt, Akten I >> Reichsstadt Nürnberg >> B. Reichsstädtische Zentralbehörden (alphabetisch) >> Landalmosenamt >> Landalmosenamt: B. Besitzungen, Rechte etc. des Landalmosenamts in einzelnen Ortschaften >> Lonnerstadt (Lkr. Erlangen-Höchstadt)
- Bestand
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74 a1 Reichsstadt Nürnberg, Landalmosenamt, Akten I
Rummel, Balthasar
Pfalz-Sulzbach, Otto Heinrich Pfalzgraf von
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- Letzte Aktualisierung
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18.10.2023, 10:59 MESZ