Akte

Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Prozeßkosten

Kläger: (2) Erben der Baronesse Margaretha von Bülow, Witwe des Generalleutnants Baron Müller von der Lühne

Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (P) Bekl.: Dr. Anton Christoph Gröning (P)

Fallbeschreibung: Baronesse von Bülow hatte der Stadt Wismar im Jahre 1710 1.000 Rtlr geborgt und in einem langwierigen Prozeß (Nr. 2157) deren Rückzahlung in 3 Jahresraten ab 1734 erreicht. Da nun noch Prozeß- und weitere Unkosten ausstehen, legen ihre Erben dem Tribunal eine entsprechende Rechnung vor und bitten, den Rat zur Zahlung anzuweisen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 10.04. und läßt dem Rat 3 Wochen Zeit, um sich zu der Klage zu äußern. Dieser wendet sich am 07.05. gegen die Höhe der Rechnungen und lehnt ihre Bezahlung ab. Er bittet außerdem, sämtliche Erben der Baronesse von Bülow zur Quittierung der letzten Rate anzuweisen, um weitere Prozesse gegen die Stadt zu vermeiden. Das Tribunal mindert am 15.05.1736 die Rechnungen von Advokat und Prokurator auf 11 Rtlr 40 s bzw. 22 Rtlr 24 s und weist Kl. an, sich am 08.06.1736 im Tribunal einzufinden, um den Empfang des Geldes zu quittieren.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1736

Prozessbeilagen: (7) Rechnung über Anwalts- und Prozeßkosten in Höhe von 29 Rtlr 28 s; Abrechnung über Prokuraturkosten vom 31.03.1736 in Höhe von 30 Rtlr 26 s

Archivaliensignatur
(1) 2159
Alt-/Vorsignatur
Wismar M 104 (W M 2 n. 104)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 13. 1. Kläger M
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
31.03.1736-16.05.1736

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Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 11:28 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • 31.03.1736-16.05.1736

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