Einblattdruck

Mühl-Ordnung : Decretum in Senatu, den 2. Jun. A. 1701

Weitere Titel
DEmnach ein Hoch-Edler Hochweiser Rath dieser Stadt, unsere großgünstige, gebietende Herren, hiebevorn nicht allein gute Gesetz und Ordnung, wie es zwischen denen Becken und Müllern allhier, des Mahlens und Mitzens halber gehalten werden solle, ertheilt, sondern auch in Anno 1641. bey Anrichtung der Waag, dieselbe auf gedachte Waag gerichtet, und damit niemand unrecht geschehe, , sondern jedem Theil die rechtmäßige Gebühr wiederfahre, und also einer neben dem andern zukommen könte, gedachte vorige Ordnung, von neuem wiederum confirmiret
Mühlordnung
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,36 v-172
Maße
Satzspiegel 66 x 35 cm (32,5 x 35 cm, 33,5 x 35 cm)
Umfang
1 Bl.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1701, 2. Juni
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Mühlordnung

Schlagwort
Erlasse und Verordnungen / Weltliche Obrigkeit / Wirtschaft; Erlasse und Verordnungen / Weltliche Obrigkeit / Handwerk

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099194-0
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:45 MESZ

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Objekttyp

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