Einblattdruck
Churfürstliche Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoffmeister, Cantzler, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß Nachdeme Wir, bey gegenwärtigen mißlichen Zeit-Läufften, wissen wollen, was von Tag zu Tag in denen Hohen Ertz-Stifftl. Landen vorfallen möge, um in ein- so anderm darnach das Erforderliche in Zeit verfügen können ... : Mayntz den 21ten April 1744.
- Alternative title
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kurfürstliche mainzische Hofratspräsident Großhofmeister Kanzler Kanzleidirektor Hof Regierungsräte nachdem Zeitläuften Zeitläufen Erzstiftlichen Mainz
- Location
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 J.germ. 160,144
- VD18
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VD18 90765842-001
- Extent
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[1] Bl.
- Language
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Deutsch
- Event
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Veröffentlichung
- (where)
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[S.l.]
- (when)
-
[1744]
- Contributor
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb11325461-0
- Last update
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27.11.2025, 8:27 AM CET
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Einblattdruck
Time of origin
- [1744]
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Churfürstliche Mayntzische Hoff Raths-Praesident, Groß-Hoffmeister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe [et]c. Unsern Gruß. Nachdemahlen aus erheblichen Ursachen und zu wissen nöthig, was sich seithero für Strittigkeiten und Irrungen bey anvertrauten Chur-Pfaltz ergeben, ... : Mayntz den 7. Martii 1749.
Churfürstl. Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoffmeister, Cantzler, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe, [et]c. Unsern Gruß Nachdemahlen aus Ihrer Churfürstl. Durchl. Unsers allerseiths Gnädigsten Herrns Special-Gnädigstem Befelch die nunmehro einfallende Heeg-Zeit biß Bartholomaei auf das genauste ... observiret ... : Mayntz den 25ten Aprilis 1729.
Churfürstliche Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoffmeister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß Euch wird nicht entfallen seyn, welchergestalten auf Churfürstl. Gnädigsten special-Befehl jüngsthin die gemessene Verordnung die Weeg- und Strassen-Reparation betreffend an [...] ergangen seye ... : Mayntz, den 18ten Junii 1746.
Churfürstl. Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoff-Meister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß Gleichwie Ihro Churfürstliche Gnaden Unser allerseits gnädigster Churfürst und Herr in conformität des in Betreff deren ringhaltigen und ... neuerlich geprägten Schied-Müntzen jüngsthin abgefasten Ober-Rheinischen Crayß-Schlusses für gut und nöthig angesehen ... : [Mayntz den 29ten Januarii 1742.]
Churfürstl. Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoff-Meister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß Ab dem angebogenem Patent habe [...] In mehrerem zu ersehen, was man zu besserer Subsistence und Aufnahm allhiesigen Armen-Hauses oder St. Rochi Hospitals wegen des Spiel-Charten debits in Druck zu beförderen für Guth angesehen ... : [Mayntz den 14ten Novembris 1741.]
Churfürstliche Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoff-Meister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe [et]c. Unsern Gruß. Nachdemahlen Ihro Churfürstl. Gnaden Unser allerseiths gnädigster Herr, zeithero besonders wahrgenommen, daß wegen Belang- und Verklagung deren in frey-Adlichen Höffen wohnenden Hoff- Leuthen sich verschiedene Inconvenienzien bis dato geäussert, welchem Unwesen zu steuren, und ohnnöthige Collisionen zu evitiren räthlich befunden worden ... : [Mayntz den 6ten Martii 1750.]
Churfürstl. Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hofmeister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern [...] Demnach sich einige zeithero verschiedentlich geäussert, daß, wann von seithen des hohen Ertz-Stiffts gegen einige benachbahrte, oder deren Unterthanen zu Tuirung disseithiger Jurium, Pfandungen oder Gegen-Pfandungen vorgenommen worden, ... : [Mayntz den 12. Novemb. 1733.]
Churfürstlich. Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß Hoffmeister, Cantzler, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungsräthe [et]c. Unsern Gruß. Der Anschluß mit mehrerem zu vernehmen, was der Hochwürdigste Unser allerseiths Gnädigste Churfürst und Herr für eine Lotterie dem hiesigen Armen-Hauß zum Besten Gnädigst anordnen lassen, ... : Mayntz den 23. Martii, 1722.
Churfürstliche Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoffmeister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß Nachdem Ihro Churfürstl. Gnaden unser allerseiths Gnädigster Herr denen bis hieher aus Höchstderoselben Kriegs-Diensten meineydigen Weiß ausgetrettenen so wohl inheimlich- als ausländischen Deserteurs einen ... Pardon zu verstatten gnädigst geruhet ... : Mayntz, den 25sten Jan. 1747.
Churfürstl. Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hofmeister, Cantzler, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß Was Ihro Churfürstl. Gnaden unser allerseits gnädigster Herr auf anderweit von der Königlich-Preußischen Generalität beschehenes Ansinnen zu Hemmung des gemeinschädlichen Eydswidrigen desertiren deren Königlichen Preußischen Trouppen vor fernere geschärffte Verordnung ergehen lassen ... : Mayntz den 3. August. 1735.