Bestand

Generalkommission für Ablösungen und Gemeinheitsteilungen (Bestand)

Geschichte: Das Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen vom 17.03.1832 leitete den vielschichtigen Prozess der Auseinandersetzungen zwischen bäuerlicher Bevölkerung und bevorrechteten Grundbesitzern ein. Für diese Auseinandersetzungsgeschäfte wurde die Generalkommission als spezielle zentrale Behörde eingerichtet. Sie bearbeitete 25.152 Verfahren. Daneben befasste sich die Kommission jedoch auch mit Grundstückszusammenlegungen. Ab 1876 war sie eine Abteilung der Kreishauptmannschaft Dresden und wurde nach 1917 als Landesamt für Grundstückszusammenlegungen bezeichnet. Daraus ging 1932 das Sächsische Landeskulturamt hervor.

Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945

Inhalt: Ablösungsrezesse und Gemeinheitsteilungsrezesse.- Grundstückszusammenlegungen.

Bestandssignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 10737
Umfang
76,40 (nur lfm)

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 02.03.03 Inneres >> 02.03.03.01 Ministerium, zentrale Einrichtungen

Bestandslaufzeit
1833 - 1948

Weitere Objektseiten
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Sächsisches Staatsarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1833 - 1948

Ähnliche Objekte (12)