Monografie
Abdrük der jenigen Sorten, welche in denen Landen zu Bayrn theils weegen ungleichheit an Schrot und Korn, theils als Het[...] Münzen völlig ausser Cours gesezet worden
- Language
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Deutsch
- Extent
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1 Bl.
- Notes
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Erscheinungsjahr ermittelt aus Münzinschriften (jüngste Münze von 1761)
Verordnung; Münzverruf
- Location
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 o
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099387-7
- Last update
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20.04.2023, 2:56 PM CEST
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ES hat Ein Hoch- Edler und Hochweiser Rath dieser des Heil. Röm. Reichs Stadt Nürnberg, schon öffters, vermittels Dero in offenen Druck gegebener, und zu jedermanns Wissenschaft publicirten Münz-Edicten ... die in Abdruck hiebey gefügte, anderwertig ausgeprägte, und ... abweichende, zum theil ganz falsch nachgemünzte Sorten, gänzlichen verruffen und verbieten lassen, in der gefaßten Zuversicht, es würde ... gebührender massen nachgelebet, und dergleich ohntüchtige Münz-Sorten weiters nicht eingeschoben, noch ... eingeschleichet werden ... : Decretum in Senatu, den 16. Februarij, 1711

Es hat Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, Unsere Herren, aus Obrigkeitlicher Vorsorge und zu Abwendung des aus denen immer mehr und häufiger einschleichenden geringhältigen Geld-Sorten zu beförchten stehenden Schaden und Einbusses, sowohl ihre Liebe Burgerschafft, als Inwohnere ... mehrmahlen .... wohlmeinend und ernstlich erinnert, obmelter geringer von dem Hochlöbl. Fränckischen Craiß ... verrufener Sorten in Einnahm und Ausgab sich gänzlich zu entschlagen ... vielweniger jemanden aufzubürden ... : Decretum in Senatu, den 11. Augusti, An. 1731

ES ist Einem HochEdlen und Hochweisen Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Nürnberg zu besondern Mißfallen vorgekommen, was massen von einigen eigennüzigen Leuten, so Christen, als sonderlich Juden, kein Bedencken genommen werde, allerhand, so wol in hiesigen mehrmaligen, als zumahlen auch in des Hochlöbl. Fränckischen Crayses lezteren Münz-Patenten vor ungültig erklärte und gänzlich verrufene Münz-Sorten ... in hiesige Stadt ... zu bringen, auch heimlich einzuschleichen, und dem armen Mann zu dessen ... Schaden aufzudringen ... : Decretum in Senatu, den 17. Julij 1715

OBwoln Ein Hoch Edler Hochweiser Rath dieser des Heyl. Reichs Freyer Stadt Nürnberg, unsere Herren, mehrmaln, und noch unterm 25. Januarii dieses luaffenden Jahrs, eine gemessene Verordnung gethan, wie es mit verschiedenen ringhaltigen, ... Scheidmüntzen gehalten, und daß deren ... nur biß auff nun verwichnen Walburgis und zwar in verringertem Werth, andere damals benannte und in Abdruck gebrachte Sorten aber ... gar nicht mehr gelten ... sondern gänzlich verbotten und der confiscation unterworffen seyn solten: So haben doch Ihre HochAdel. Herrl. mit besonderem Mißfallen vernehmen müssen, daß auch solchem Verbott in keine weege nachgelebet worden, sondern die damals verruffene Sorten noch immer in Schwang gehen ... : Decretum in Senatu, den 17. Sept. A. 1707
