Sachakte

Verordnung: Um die Bevölkerung des Landes Hessen in die Zollvereinsstaaten aufnehmen zu können, muss im Monat Dezember 1846 eine Volkszählung durchgeführt werden. Wie die Zählung im einzelnen durchzuführen ist, ist aus vorliegender Verordnung genau zu erkennen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

Archivaliensignatur
E 3 A, 100/53

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> B Geschichte, Topografie, Kulturpflege >> B.2 Landesvermessung, Topografie, Statistik und Kalender
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1846 September 7

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:38 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1846 September 7

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