Sachakte
Verordnung: Um die Bevölkerung des Landes Hessen in die Zollvereinsstaaten aufnehmen zu können, muss im Monat Dezember 1846 eine Volkszählung durchgeführt werden. Wie die Zählung im einzelnen durchzuführen ist, ist aus vorliegender Verordnung genau zu erkennen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 100/53
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> B Geschichte, Topografie, Kulturpflege >> B.2 Landesvermessung, Topografie, Statistik und Kalender
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Darmstadt, 1846 September 7
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:38 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Darmstadt, 1846 September 7