Serie

Überführung von Firmen in die "ruhende Kartei".- Anmeldungen der Firmen alphabetisch A - W

Die in die "ruhende Kartei" aufgenommen Firmen dürfen Ausfuhrgeschäfte nur noch vorbereiten, jedoch nicht mehr abschließen. Mit der Überführung in die "ruhende Karte" hört die fortlaufende Unterrichtung durch Rundschreiben und Einzelmitteilungen auf.

Context
Prüfungsstelle Maschinenbau >> R 9 VIII Prüfungsstelle Maschinenbau >> Aufgabenverwaltung >> Allgemeine Ausfuhrangelegenheiten
Holding
BArch R 9-VIII Prüfungsstelle Maschinenbau

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30.01.2024, 2:23 PM CET

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