Urkunde
Revers Adolfs ältesten Sohnes zu Kleve über die Bedingungen, unter welchen sein Vater ihm Aspel und Rees in Besitz gegeben. Siegel ab, lose beiligend, 1 Umschrift beschädigt; 2 gut erhalten; 3 Umschrift beschädigt.
- Archivaliensignatur
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AA 0053, 764
- Kontext
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Kleve-Mark, Urkunden (AA 0053) (DFG-gefördert) >> 1. Urkunden
- Bestand
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AA 0053 Kleve-Mark, Urkunden (AA 0053) (DFG-gefördert)
- Laufzeit
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1392 Juni 18
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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Diverse Registraturbildner
- Geliefert über
- Zugangsbeschränkungen
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Sonstiges; Digitalisat vorhanden: Original für die Nutzung gesperrt. Digitalisat vorhanden; Für die Nutzung gesperrt bis 9999
- Letzte Aktualisierung
- 09.01.2026, 10:25 UTC
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1392 Juni 18
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Herzog Heinrich von Lothringen und Brabant schlichtet den Streit des Grafen Otto von Geldern mit dem Grafen von Kleve und dessen Söhnen, Dietrich (Erstgeborener) und Dietrich (Loif/Luf), dahin, dass ersteren seine zweite Tochter dem ältesten Sohn des Erstgeborenen, Dietrich von Kleve, unter gegenseitiger Bestimmung der Aussteuer zusagt. Datum 1260 in ascensione Domini. Siegel ab, neu angehängtes Siegel Dietrichs (VII) von Kleve, Umschrift zerstört, Bild beschädigt, Rücksiegel Umschrift beschädigt, lose beiligend Siegel Ottos von Geldern, Umschrift und Bild beschädigt, Rücksiegel Umschrift beschädigt. Ferner lose beiliegend Rest eines losen Reitersiegels.