Serie
Dienstvergehen, Unterschlagungen und sonstige Vorkommnisse.- Sonderprüfungen
Akten unterliegen nach § 5 BArchG einer Schutzfrist.
- Kontext
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Deutsche Notenbank >> DN 6 Deutsche Notenbank >> Leitung und Organisation >> Arbeitsweise und Organisation >> Revisions-, Kontroll- und Reiseberichte
- Bestand
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BArch DN 6 Deutsche Notenbank
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- Letzte Aktualisierung
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30.01.2024, 14:27 MEZ
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