Urkunde
Bischof Otto von Münster weist seinem Knappen Hermann von Berl (Berle) für diesem geschuldete 126 Mark münsterischer Pfennige die beiden dem Stift gehörigen Häuser (domus) Berl (Berlen) im Kirchspiel Albersloh (Alberslo) samt Zubehör mit Zustimmung von Domdekan und -kapitel als erbliches Burglehen in Wolbeck (Woltbeke) an. Gegen Zahlung der genannten Summe fallen die Häuser an den Aussteller zurück. Hermann oder seine Erben müssen das Geld dann zum Erwerb erblicher Güter verwenden, die sie als Burglehen in Wolbeck von der münsterischen Kirche nehmen sollen. Siegelankündigung des Bischofs und des Domkapitels. vigilia beati Andree apostoli
- Archivaliensignatur
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B 101u, 0 - IV E Nr. 5.
- Formalbeschreibung
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Vermerke: Ausf., Perg.; 2 anhängende Siegel, 1 mit Rücksiegel, 2 ab.
- Bemerkungen
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Nr: IV E Nr. 5.
- Kontext
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Domkapitel Münster - Urkunden >> 58. IV E: Kammerlehen
- Bestand
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B 101u Domkapitel Münster - Urkunden
- Laufzeit
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1304 November 29
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
- 05.11.2025, 16:09 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1304 November 29