Aufsatz

106. Gesetz, betreffend die definitive Fortdauer des provisorischen Gesetzes vom 16. Juni 1880, wegen Einführung des Königlich Bayrischen Gesetzes vom 25. Februar 1880, den Branntweinaufschlag betreffend, im Vordergericht Ostheim

106. Gesetz, betreffend die definitive Fortdauer des provisorischen Gesetzes vom 16. Juni 1880, wegen Einführung des Königlich Bayrischen Gesetzes vom 25. Februar 1880, den Branntweinaufschlag betreffend, im Vordergericht Ostheim

Digitalisierung: Jena ThULB

CC0 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Regierungsblatt für Sachsen-Weimar-Eisenach : auf das Jahr ... ; 1880

Erschienen
1880

Geliefert über
Letzte Aktualisierung
15.09.2025, 10:59 MESZ

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Objekttyp

  • Aufsatz

Entstanden

  • 1880

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