Urkunden
1217 November 22. Der Osnabrücker Bischof Adolf bekundet, dass er für die Kanoniker der Stiftskirchen seines Sprengels auf den Sterbefall verzichtet, denselben letztwillige Verfügungsfreiheit gewährt und nach dem Vorbild benachbarter Kirchen den Archidiakonen die Berechtigung zur Verleihung des Rechts der Seelsorge (Cura animarum) und Investierung mit Altarpfründen in ihren Bezirken übertragen hat. ... den Kanonikern seiner Stiftskirchen gegenüber auf den Sterbefall verzichtet und den Stiftsherren die Freiheit letztwilliger Verfügung gewährt ... Ausfertigung, Pergament. Siegel von Pergamentstreifen abgefallen. Osnabrücker Urkundenbuch 2,089. Abschrift Ma20 Copiar
- Archivaliensignatur
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Diözesanarchiv Osnabrück, BAOS U1 1217 November 22
- Sonstige Erschließungsangaben
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Personennamen: Adolf von Tecklenburg, Bischof (1216-1224)
Literatur: Justus Mösers sämmtliche Werke, hg. von B. R. Abeken, Bd. 8: Osnabrückische Geschichte, Theil 4: Urkunden zur Osnabrückischen Geschichte, Berlin 1843, Nr. 115
- Kontext
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U1 Domarchiv, Ma20, Jostes
- Bestand
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10.1 U1 Domarchiv, Ma20, Jostes
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
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kein Digitalisat verfügbar
- Rechteinformation
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Rechteinformation beim Datengeber zu klären.
- Letzte Aktualisierung
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09.07.2020, 08:37 MESZ