Amtsdruckschrift | Monografie | Verordnung
Ein Wohledler Herr Kammerer und Rath dieser des Heil. Römischen Reichs freyen Stadt Regensburg thun anmit ihrer lieben Bürgerschaft und sämtlichen Inwohnern, Schutzverwandten und Beysaßen kund und zu wissen: Nachdem der französische Herr Obergeneral Moreau hiesige Stadt in Besitz genommen, und eine Kriegscontribution von 400000 Livres auf selbe gelegt, nachher aber auf die hochgeneigteste Verwendung der hier anwesenden fürtrefflichen Gesandschaften der neutralen Höfe und auf Fürsprache des allhie commandirenden Herrn Generals Grenier die Summe auf 250000 Livres gemindert hat
- Language
-
Deutsch
- Extent
-
1 ungezähltes Blatt, 1 ungezählte Seite ; 2°
- Notes
-
DE-7:Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2021. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (ReproAuftrag)
- VD 18
-
VD18 14268698
- Location
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- Last update
-
12.01.2024, 10:08 AM CET
Object type
- Amtsdruckschrift ; Verordnung ; Monografie
Associated
Time of origin
- [Erscheinungsort nicht ermittelbar] : [Drucker nicht ermittelbar] , 1800 -
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![Ein @ Wohledler Herr Kammerer und Rath dieser des Heil. Römischen Reichs freyen Stadt Regensburg thun anmit ihrer lieben Bürgerschaft und sämtlichen Inwohnern, Schutzverwandten und Beysaßen kund und zu wissen: Nachdem der französische Herr Obergeneral Moreau hiesige Stadt in Besitz genommen, und eine Kriegscontribution von 400000 Livres auf selbe gelegt, nachher aber auf die hochgeneigteste Verwendung der hier anwesenden fürtrefflichen Gesandschaften der neutralen Höfe und auf Fürsprache des allhie commandirenden Herrn Generals Grenier die Summe auf 250000 Livres gemindert hat](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/3f8ffe48-b74c-492c-8ee5-5ffe03b3f9c1/full/!306,450/0/default.jpg)
Ein @ Wohledler Herr Kammerer und Rath dieser des Heil. Römischen Reichs freyen Stadt Regensburg thun anmit ihrer lieben Bürgerschaft und sämtlichen Inwohnern, Schutzverwandten und Beysaßen kund und zu wissen: Nachdem der französische Herr Obergeneral Moreau hiesige Stadt in Besitz genommen, und eine Kriegscontribution von 400000 Livres auf selbe gelegt, nachher aber auf die hochgeneigteste Verwendung der hier anwesenden fürtrefflichen Gesandschaften der neutralen Höfe und auf Fürsprache des allhie commandirenden Herrn Generals Grenier die Summe auf 250000 Livres gemindert hat
![Ein Wohledler Herr Kammerer und Rath dieser des heil. Römischen Reichs freyen Stadt Regensburg thun anmit ihrer lieben Bürgerschaft ... kund und zu wissen: Nachdem der französische Herr Obergeneral Moreau hiesige Stadt in Besitz genommen, und eine Kreigscontribution von 400000 Livres auf selbe gelegt, nachher aber ... auf 250000 Livres gemindert hat, ... Sämtliche Bürger und Bürgerinnen sollen demnach zur Bezahlung dieser auferlegten Contribution von ihrem liegenden und fahrenden Vermögen ... ungesäumt entrichten, ... : [Decretum in Senatu den 5. Aug. 1800.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/cda4e3f1-3a71-41e0-93ab-10d62c47b520/full/!306,450/0/default.jpg)
Ein Wohledler Herr Kammerer und Rath dieser des heil. Römischen Reichs freyen Stadt Regensburg thun anmit ihrer lieben Bürgerschaft ... kund und zu wissen: Nachdem der französische Herr Obergeneral Moreau hiesige Stadt in Besitz genommen, und eine Kreigscontribution von 400000 Livres auf selbe gelegt, nachher aber ... auf 250000 Livres gemindert hat, ... Sämtliche Bürger und Bürgerinnen sollen demnach zur Bezahlung dieser auferlegten Contribution von ihrem liegenden und fahrenden Vermögen ... ungesäumt entrichten, ... : [Decretum in Senatu den 5. Aug. 1800.]
![Von Gottes Gnaden Friederich Eugen, Herzog zu Wirtemberg und Tek ... Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Euch ist aus Unsern General-Rescripten vom 21. Julii und 4. August dieses Jahrs bereits bekannt, daß Wir durch den mit dem commandirenden Ober-General der französischen Rhein- und Mosel-Armee Moreau, unterm 17. Julii geschlossenen Waffenstillstand, die Entrichtung von vier Millionen Livres, und die Lieferung gewisser Pferde und Naturalien auf Unsere Herzogl. Lande zu übernehmen, und dessen schleunige Erfüllung in den bestimmten Terminen nach vorgängiger Communication mit dem grösseren Ausschuß Unserer treugehrosamsten Prälaten und Landschaft ... aufzutragen, Uns bewogen gesehen haben ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/938fb29c-c0b4-4209-8faa-0e4bd366b3a8/full/!306,450/0/default.jpg)