Archivale
Fällige Strafe bei Testamentserschleichung durch einen gesetzlichen Erben
Enthält: 1 Anfrager: Kleve, Regierung
2 Anfragedatum: 21.04.1789
3 Rechtsfrage: "Ob ein Intestat-Erbe, wenn er den Erblasser durch Zudringlichkeit, ein Testament zu seinem Besten anzufertigen, vermocht hat, des ihm sonst zugekommenen Erbteils verlustig gehe, oder nur mit einer arbitrairen fiskalischen Strafe zu belegen sei?"
- Archivaliensignatur
-
I. HA Rep. 84, Abt. IX Spezialia 1789 Nr. 20
- Kontext
-
Justizministerium zur Revision der Gesetzgebung; Gesetzkommissionen; Großkanzler- und Ministerbüro >> Kommissionen, 1749 -1848 >> Gesetzkommission, 1780-1810 >> 02. Einzelgutachen und Entscheidungen (1781 - 1808) >> 02.01. Eigentumsrechte (1781 - 1808) >> 02.03. Erbrecht und Testamentrecht (1781 - 1804)
- Bestand
-
I. HA Rep. 84 Justizministerium zur Revision der Gesetzgebung; Gesetzkommissionen; Großkanzler- und Ministerbüro
- Laufzeit
-
1789
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
20.08.2025, 13:34 MESZ
Datenpartner
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1789