Archivale

Fällige Strafe bei Testamentserschleichung durch einen gesetzlichen Erben

Enthält: 1 Anfrager: Kleve, Regierung
2 Anfragedatum: 21.04.1789
3 Rechtsfrage: "Ob ein Intestat-Erbe, wenn er den Erblasser durch Zudringlichkeit, ein Testament zu seinem Besten anzufertigen, vermocht hat, des ihm sonst zugekommenen Erbteils verlustig gehe, oder nur mit einer arbitrairen fiskalischen Strafe zu belegen sei?"

Archivaliensignatur
I. HA Rep. 84, Abt. IX Spezialia 1789 Nr. 20

Kontext
Justizministerium zur Revision der Gesetzgebung; Gesetzkommissionen; Großkanzler- und Ministerbüro >> Kommissionen, 1749 -1848 >> Gesetzkommission, 1780-1810 >> 02. Einzelgutachen und Entscheidungen (1781 - 1808) >> 02.01. Eigentumsrechte (1781 - 1808) >> 02.03. Erbrecht und Testamentrecht (1781 - 1804)
Bestand
I. HA Rep. 84 Justizministerium zur Revision der Gesetzgebung; Gesetzkommissionen; Großkanzler- und Ministerbüro

Laufzeit
1789

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Letzte Aktualisierung
20.08.2025, 13:34 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1789

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