Urkunde
Lehnbrief der fürstlich-münsterischen heimgelassenen Räte, in dem sie bezeugen, dass sie vermöge einer testamentarischen Disposition des Philipp von Levedaell und dessen Ehefrau sowie mit Bewiligung der fürstlich-münsterischen Räte die Mühle zu Bocholt und dem Erbe und Gut, genannt Twente, im Kirchspiel von Dingden legiert und vermacht haben und Bernhard von Westerholt als nächster Lehnserbe das erwähnte testamentarische Vermächtnis ratifizierte und Philipp von Levedaell zugunsten der Margaretha von Raesfeld zu Hackfurt mit der genannten Mühle und dem Erbe und Gut, genannt Twente, belehnt haben, welches zuvor weiland Hermann von Westerholt zu Cappel zugunsten der Margaretha, Bertram und Agnes von Raesfeld, Witwe von Westerholt, und ihres Bevollmächtigten Henrich Goltstein als Lehen innehatte. Zeugen: Bertram von Loe und Dr. jur. Dietrich von Schelver. Siegelankündigung der Aussteller
- Alt-/Vorsignatur
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Fürstentum Münster Lehen 62/b Nr. 2
- Formalbeschreibung
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Überlieferungsart: Original
- Material
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Pergament
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellort: Münster
Siegelführer: Stift Münster
- Kontext
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Fürstbistum Münster, Lehnskammer - Urkunden
- Bestand
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B 022u Fürstbistum Münster, Lehnskammer - Urkunden
- Indexbegriff Person
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Stift Münster
- Laufzeit
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1597 Dezember 4
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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05.11.2025, 15:29 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1597 Dezember 4