Urkunden
Kurfürst Philipp von der Pfalz und Herzog Georg von Bayern schlichten Streitigkeiten [a)] zwischen Rat und Gemeinde zu Regensburg und dem Brandstätter (Brantstetter) daselbst einer- sowie Erasmus (Asmus) Kieser als Vertreter seiner Hausfrau und deren Bruder andererseits; [b)] zwischen Heinz Pestlern einer- und den Francken zu Regensburg und Sulzbach andererseits; [c)] zwischen Kaspar Schernhafen einer- sowie Rat und Gemeinde zu Dietfurt (Dietfort) und Pangratz von Gimpertshausen (Gimperhusen) andererseits. Daran beteiligt waren auch Darius (Dario) von Heßberg und andere Helfer der genannten Personen. Deshalb ist es zu Fehden gegen Herzog Albrecht von Bayern gekommen. Da Albrecht "beschwerlich zu verfolgen" gewesen ist, hat der Pfalzgraf die Schlichtung mit dessen Zustimmung übernommen. Dieser beendet mit Rat seiner Räte die Fehde und bestimmt: [1.] Alle Gefangenen sind ohne Entgelt binnen 14 Tagen nach Nürnberg zu überstellen und freizulassen, wobei die Atz zu bezahlen ist. [2.] Die Streitsachen zwischen den Regensburgern, dem Brandstätter und Erasmus Kieser werden binnen eines halben Jahres vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten verhandelt. Dem Erasmus in der Fehde abgenommene Güter seiner Frau sollen zurückgegeben werden. [3.] Wegen der Forderungen des Heinz Pestler an die Francken zu Regensburg und Sulzbach soll Hans von Lüchau (Luchauw), Pfleger zu Sulzbach, einen Tag binnen zwei Monaten ansetzen, wo je zwei Beisitzer pro Seite eine gütliche Einigung herbeiführen oder die Sache rechtlich entscheiden. Gelingt dies nicht, sollen sie einen Obmann (ortman) zur Mehrheitsentscheidung hinzuziehen. [4.] Wegen Kaspars Streitigkeiten soll der Viztum zu Regensburg, Johannes zu Bern, binnen zwei Monaten einen Tag zu Amberg bestimmen. Kaspar und die Seinen erhalten dafür Geleit. Dort sollen der Viztum mit unparteiischen Räten Herzog Albrechts entscheiden. [5.] Wegen Schäden, die Wilmer Storferin (Wylmer Storfferin) und ihr Sohn in der Fehde erlitten haben, soll der Mutter Forderung und Gerechtigkeit vorbehalten sein. [6.] Damit ist die Fehde für alle Beteiligten beendet und die Gefangenen sind gegen Urfehde freizulassen, wobei eine Atzung von einem Gulden je sechs Tage zu bezahlen ist. Schatzungen und nicht gezahlte Gelder sind aufgehoben.
- Signatur
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 829, 372
- Umfang
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fol. 469r-470v
- Bemerkungen
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Von der Urkunde wurden drei Exemplare ausgefertigt, wovon Herzog Albrecht, Erasmus Kieser und Darius von Heßberg je einen erhalten haben. Kopfregest: "Wie die vehde zuschen Aßmus Kiesern und den von Regenspurg etc. abgeteidigt ist".
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Amberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel); Herzog Georg von Bayern-Landshut (Sekretsiegel)
- Kontext
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Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
- Indexbegriff Person
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Bayern, Albrecht IV.; Herzog, 1447-1508
Bayern-Landshut, Georg von; Herzog, 1455-1503
Bern, Johannes von; Vitztum zu Regensburg, erw. 1490
Brandstätter, N.N.; zu Regensburg, erw. 1490
Franck, Familie; zu Regensburg und Sulzbach, erw. 1490
Gimpertshausen, Pangratz von; erw. 1490
Heßberg, Darius von; erw. 1490
Kieser, Erasmus (Asmus); Schultheiß zu Mosbach, erw. 1504, 1507
Lüchau, Hans von; Pfleger zu Sulzbach, erw. 1490, 1501
Pestler, Heinz; erw. 1490
Pfalz, Philipp, gen. der Aufrichtige; Pfalzgraf bei Rhein, Kurfürst, 1448-1508
Schernhafen, Kaspar; erw. 1490
Storferin, Wilmer; erw. 1490
- Indexbegriff Ort
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Amberg AM
Dietfurt an der Altmühl NM
Nürnberg N
Regensburg R
- Laufzeit
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1490 März 18 (uff dornstag nach dem sontag oculi)
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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04.04.2025, 08:06 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1490 März 18 (uff dornstag nach dem sontag oculi)