Akten

Übergang von Pommern und Rügen an Preußen

Wahl der Bevollmächtigten der Bürgerschaft für die Erbhuldigung u.a. des Gewandhausaltermanns Sohst.- Patent des Oberpräsidenten von Pommern und Rügens für den König von Preußen.- Bestimmung des Ceremoniels und der Prozession am Huldigungstage, dem 16. November 1815, in der Stralsunder Nikolaikirche (Druckschriften).

Archivaliensignatur
Rep. 4, Nr. 0160

Kontext
Stralsunder Gewandschneiderkompanie >> 04. 01.04.01.04. Beziehungen zur Zentralgewalt
Bestand
01.04.01. Stralsunder Gewandschneiderkompanie Stralsunder Gewandschneiderkompanie

Laufzeit
1815

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:03 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakten

Entstanden

  • 1815

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