Urkunde

Revers Johann Georgs von Wangenheim und weiterer namentlich genannter Personen bezüglich der Belehnung mit dem Dorf Sonneborn und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Marburg

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
Urk. 76, 4394
Alt-/Vorsignatur
Urk. 76, R I b Fulda (Lehenreverse von Wangenheim)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, anhängende Holzkapsel, Siegel ab und verloren
Bemerkungen
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist in unser statt Fulda montags den 7ten februarii im 1718ten iahre

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Georg, Friedrich Wilhelm und Friedrich Bernhard von Wangenheim (Wangenheym), und weitere namentlich genannte Personen bestätigen die Belehnung mit dem Dorf Sonneborn (Sonnenborn) [Gem. im Landkr. Gotha] mit Gericht und allen Zugehörungen, ihren Erblehen in Brüheim (Brüheimb) [Gem. im Landkr. Gotha], dem Besitz an der Nesse (Nassa) [Nebenfluss der Hörsel im Landkr. Gotha und im Wartburgkrs.], und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Vermerke (Urkunde): Siegler: Wolf Daniel von Boyneburg

Kontext
Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b] >> 22 Familien W >> 22.7 von Wangenheim
Bestand
Urk. 76 Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b]

Laufzeit
1718 Februar 07

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1718 Februar 07

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