Serie

Vergütung des Kakaozolls

Bände 1-10 siehe unter Gewährung einer Steuervergütung bei der Ausfuhr von Zuckerwaren und Kakaopräparaten, sowie von Liqueuren für den darin enthaltenen Zucker, R 2/1784-1793.

Kontext
Reichsfinanzministerium >> R 2 Reichsfinanzministerium (V - Verbrauchssteuern, Branntweinmonopol, Zündwarenmonopol) >> V 5 - Zucker-, Süßstoff-, Salz- und Fettsteuer >> Akten von 1919 bis 1929.- Zuckersteuergesetz
Bestand
BArch R 2 Reichsfinanzministerium

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 14:15 MEZ

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