Monografie | Verordnung

Demnach Ein Wohl-Edler, Hoch- und Wohlweiser Herr Stadt-Cammerer und Rath nicht sonder Mißfallen vernehmen müssen, was massen eine zeither verschiedene unter ihren Bürgern bey ihren Hochzeiten sich ... der Gutschen zu bedienen, zum Theil aber, ... solche zu mißbrauchen ... : Decretum in Senatu den 26. Augusti, 1743.

Demnach Ein Wohl-Edler, Hoch- und Wohlweiser Herr Stadt-Cammerer und Rath nicht sonder Mißfallen vernehmen müssen, was massen eine zeither verschiedene unter ihren Bürgern bey ihren Hochzeiten sich ... der Gutschen zu bedienen, zum Theil aber, ... solche zu mißbrauchen ... : Decretum in Senatu den 26. Augusti, 1743.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Standort
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
VD 18
VD18 90003632
Umfang
[4] Bl. ; 4°
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 90003632

Erschienen
[S.l.] , 1743 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:52 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Verordnung ; Monografie

Entstanden

  • [S.l.] , 1743 -

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