Archivale
Verhör des Mädlins
Regest: Von Bürgermeister und Rat ist dem Unterzeichneten auferlegt worden, das arme Töchterlein auf etliche seiner Aussagen zu befragen. Er hat sie gefragt und vorgelesen, was es vor den Geistlichen ausgesagt hat. Es hat gesagt, was sie vor den Geistlichen und vor den Wächtern gesagt habe, sei wahr. Dabei wolle es beständig beharren.
1) Er fragte, ob es wisse, wer sein Erlöser und Heiland sei, was die heilige Dreifaltigkeit sei. Das Mädlin antwortete, es habe Gott und die heilige Dreifaltigkeit nie erkannt (= kennen gelernt), sondern es sei in der Jugend von der Base Steffa-Berblin verführt worden.
2) So habe es dem bösen Geist 4mal versprechen müssen, sein zu sein mit Leib und Seel, Gott und der heiligen Dreifaltigkeit abzusagen, ihm, dem bösten Geist, zu folgen. Der böse Geist habe zu dem Töchterlein gesagt, seine Lehre sei recht, die Wächter lehren das Unrechte.
3) Er fragte das Mädlin, ob es willig sei, wenn Gott ein Auskommen (= Ende) mit ihm machte. Da begann es bitterlich zu weinen und sagte, es wolle so gern sterben, denn es werde von dem [bösen Geist] geplagt, dass es unerträglich sei. Wenn es nur ein End hätte!
- Archivaliensignatur
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A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7770
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Zeugen / Siegler / Unterschriften: Veit Biller im Beisein von Hans Reiff und Johann Fizions Hausfrau
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 23 Hexenprozesse
- Bestand
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A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
- Laufzeit
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1637 November 15
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1637 November 15