Monografie

Wir Verordnete Stathaltere des Stifftz Münster, Thun hiemit kundt vnd geben zuwissen, allen vnnd jeden dieses Stiffts ... auff gehaltenen gemeinem Landtage, nach jnhalt domals auffgerichteten Abschiedts, eine gemeine Kerspelschatzung gewilligt, ... : Geben zu Munster, ... am funften obgemelter monats Nouembris. Im jahr Funffzehenhunert Neuntzig vnd zwei

Sprache
Deutsch
Umfang
[1] Bl.
Anmerkungen
Titel ist Textanfang. - Verordnung wegen der Kirchspielschätzung im Stift Münster. - Einblattdruck mit papiergedecktem Siegel und Unterschrift des Verwaltungsbeamten
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. XI,852

Thema
Einblattdruck

Erschienen
[S.l.] : 1592

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00095822-5
Letzte Aktualisierung
16.04.2024, 13:55 MESZ

Entstanden


  • [S.l.] : 1592

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