Monografie
Wir Verordnete Stathaltere des Stifftz Münster, Thun hiemit kundt vnd geben zuwissen, allen vnnd jeden dieses Stiffts ... auff gehaltenen gemeinem Landtage, nach jnhalt domals auffgerichteten Abschiedts, eine gemeine Kerspelschatzung gewilligt, ... : Geben zu Munster, ... am funften obgemelter monats Nouembris. Im jahr Funffzehenhunert Neuntzig vnd zwei
- Sprache
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Deutsch
- Umfang
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[1] Bl.
- Anmerkungen
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Titel ist Textanfang. - Verordnung wegen der Kirchspielschätzung im Stift Münster. - Einblattdruck mit papiergedecktem Siegel und Unterschrift des Verwaltungsbeamten
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. XI,852
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb00095822-5
- Letzte Aktualisierung
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16.04.2024, 13:55 MESZ
Entstanden
- [S.l.] : 1592