Der Unterschied zwischen historischem Unrecht und historischem Übel

Abstract: "Der Artikel unterscheidet zwischen historischen Übeln und historischem Unrecht. Er begreift letzteres als legalisierte moralische Verbrechen. Ein moralisches Verbrechen besteht in der vorsätzlichen Verletzung eines grundlegenden moralischen Rechts durch einen moralische kompetenten Akteur. 'Legalisiert' bedeutet, dass das moralische Verbrechen durch das jeweilige Rechtssystem angeordnet, erlaubt oder geduldet wird. Ich plädiere für einen Ansatz, der moralische Kompetenz auf der Basis eines Exponiertheits-Kriteriums bewertet. Dieses Kriterium besagt, dass man es einer Person nicht vorwerfen kann, dass sie die richtigen moralischen Gründe nicht erkennt, wenn ihre Epoche und soziale Welt mit diesen Gründen schlichtweg nicht vertraut ist. Eine angemessene Anwendung des Exponiertheits-Kriteriums sollte soziale Faktoren und psychologische Mechanismen, die den epistemischen Zugang zu den richtigen moralischen Gründen behindern, mit einbeziehen. Ich lege einige Faktoren dar, die für die E

Weitere Titel
Untangling Historical Injustice and Historical Ill
Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
Online-Ressource
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Veröffentlichungsversion
begutachtet (peer reviewed)
In: Journal für Generationengerechtigkeit ; 9 (2009) 1 ; 4-9

Klassifikation
Philosophie

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Mannheim
(wann)
2009
Urheber
Schefczyk, Michael

URN
urn:nbn:de:0168-ssoar-282300
Rechteinformation
Open Access; Open Access; Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Letzte Aktualisierung
14.08.2025, 10:56 MESZ

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Beteiligte

  • Schefczyk, Michael

Entstanden

  • 2009

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