Wohl-unterwiesener Kauffmanns-Jung, Oder: Gründliche Anweisung, Was 1. Eltern oder Vormündere, welche ihre Kinder ... die Kauffmannschafft zu erlernen, bey andern Leuten in Dienst thun wollen; 2. die Kauffleut ... bey welchen dergleichen Jungen in die Lehr ... gethan werden; und 3. die Jungen selbst ... zu beobachten haben ...

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Standort
Augsburg, Staats- und Stadtbibliothek -- Stw 4853
VD18
VD18 12499471-001
Umfang
[7] Bl., 384 S., [13] Bl.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Ill.

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Nürnberg
(wer)
Buggel
(wann)
1715
Urheber

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11282682-6
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:50 MESZ

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Beteiligte

Entstanden

  • 1715

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