Monografie
Richtige Gegen-Anzeige, Daß das Königl. Chur-Hauß Preussen und Brandenburg die Jülich-Bergische und zubehörige Lande über ein Seculum, von 1609. bis jetzo 1738. Rechtlicher Art und Weise nach, besessen, auch von Käyserl. Majestät selbsten sowohl, als durch den Westphälischen Friedens-Schluß, bey solchem Besitz, bestätiget worden sey : Der zu Ende des Jahres 1737. gedruckten Unrichtigen Anzeige Des Chur- und Fürstlichen Hauses Sachsen entgegen gesetzet
- Sprache
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Deutsch
- Umfang
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L S.
- Anmerkungen
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Nicht identisch mit VD18 10782133: dort ein dicker und ein dünner Strich über dem Erscheinungsvermerk, abw. Zierstück A2 mit Rahmen
Verf. ermittelt in Holzmann-Bohatta, Bd. VI, Nr. 5106
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Gedruckt anno 1738.
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Ded. 293,9
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb10350432-5
- Letzte Aktualisierung
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16.04.2024, 13:55 MESZ
Entstanden
- [S.l.] : 1738