Urkunden
Frik Höwmaister von Brügen (=Briach) schwört Urfehde, nachdem er auf Veranlassung von Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ins Gefängnis gekommen war wegen frevelhafter Worte über ein gefälltes Urteil. Er wird sich an dem Kloster nicht rächen, diesem gehorsam und "unfluchtsam" sein und weder einen fremden Herrn noch Schirm suchen. Bei Zuwiderhandlung zahlt er 30 lb d. Dafür stellt er als Bürgen, denen er Schadloshaltung verspricht, seinen Bruder Jos Höwmaister, Heinz Spieß und Konrad Schärpflin. In Streitigkeiten mit dem Abt und seinen Leuten wird er sich mit den örtlichen Gerichten begnügen und keine fremden anrufen.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 422
- Alt-/Vorsignatur
-
02687
- Maße
-
18,2 x 28,4 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Aussteller: Frik Höwmaister von Brügen
Empfänger: Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten
Siegler: Junker Märk Schellenberg, Reichsunterlandvogt in Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
- Kontext
-
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Höwmaister, Frikk
Höwmaister, Jos
Schärpflin, Konrad
Schellenberg, Märk von, Unterlandvogt
Spieß, Heinz
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:52 MEZ
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Michel Wiggenhuser ("Wigkenhuser") zu Niedersweiler ("Nidettswyler") schwört Urfehde, nachdem er auf Veranlassung seines Leibherrn, des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten, ins Gefängnis gekommen war, weil er Amtleute des Klosters mit Waffen angegriffen und Drohworte ausgestoßen hatte. Er wird sich am Kloster nicht rächen und dieses künftig nicht mehr angreifen. Seine Ansprüche wird er vor klösterlichen Gerichten geltend machen und nicht vor fremden. Er wird dem Kloster wie andere Eigenleute gehorsam sein und keinen fremden Herrn oder Schirm suchen bei Strafe von 100 fl rh. Dafür stellt er als Bürgen seine Brüder Peter, Jos und Martin sowie seinen Schwager Kaspar Schiegg ("Schiegk"), Bürger zu Altdorf.
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